Gemäss Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2024 ergibt sich für Arni ein Gemeindeanteil von 15 157 Franken (Vorjahr 4509 Franken).
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