Der Gemeinderat hat dem OK Höllefäscht die Bewilligung zur Durchführung des Höllefäschts am 31. Juli sowie am 1. August unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Infolge von Unterhaltsarbeiten ist die Zufahrtsstrasse zum Schützenhaus und dem Forstwerkhof zwischen dem 13. und 24. April für Motorfahrzeuge und Reiter gesperrt. Fussgänger und Fahrradfahrende sind davon ausgenommen.
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