Der Pfingstmontag, 1. Juni, gilt im Bezirk Bremgarten nicht als Feiertag im Sinne des Arbeitsgesetzes. Allerdings bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung wie allerorts geschlossen. Fronleichnam hingegen am Donnerstag, 11. Juni, gilt im Bezirk Bremgarten als gesetzlicher Feiertag.
Karikatur von Etschgi
Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier