«Monster-Masten verhindern»
24.04.2026 Wohlen, Niederwil, EnergieWohler Erbengemeinschaft erhebt Einsprache gegen Hochspannungsleitung Niederwil – Obfelden
Das Projekt soll 97 Millionen Franken verschlingen. Und es sorgt für viele Emotionen. Auf einer Länge von 18,6 Kilometern soll eine neue Freistromleitung von ...
Wohler Erbengemeinschaft erhebt Einsprache gegen Hochspannungsleitung Niederwil – Obfelden
Das Projekt soll 97 Millionen Franken verschlingen. Und es sorgt für viele Emotionen. Auf einer Länge von 18,6 Kilometern soll eine neue Freistromleitung von Niederwil über Wohlen und Bremgarten bis nach Obfelden führen. Dagegen gibt es grosse Widerstände – von den betroffenen Gemeinden und nun auch von einer Erbengemeinschaft.
Daniel Marti
Das Thema ist bekannt: Die Netzbetreiberin Swissgrid will die Höchstspannungsleitung zwischen Niederwil und Obfelden ersetzen. Die 35 geplanten Masten weisen eine Höhe bis zu 90 Metern aus. Die projektierte Leitung würde 18,6 Kilometer umfassen und die geschützte Reusslandschaft überqueren. Dagegen wehren sich etliche Gemeinden. Bremgarten führt die Gruppe der Gemeinden an, die grossen Widerstand leisten. Bremgarten, Besenbüren, Bünzen, Fischbach-Göslikon, Jonen, Niederwil, Obfelden, Oberlunkhofen, Ottenbach, Rottenschwil, Unterlunkhofen, Waltenschwil und Wohlen gehen geschlossen gegen das Projekt vor. Wenn nötig werde man bis vor Bundesgericht ziehen, liess sich Bremgartens Stadtschreiber Beat Neuenschwander verlauten (siehe Ausgabe vom 3. März). Bremgartens Stadtammann Stephan Troxler bekräftigte diesen Weg auch beim Schweizer Fernsehen.
Erbengemeinschaft besitzt betroffenes Waldstück
Viel Vorarbeit in diese Richtung hat zudem der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR) geleistet. Die Bevölkerung stehe hinter dieser Einsprache, so die Wortführer. Einzelne Personen sehen das jedoch anders. Sie forderten, dass man das Volk doch einbeziehen und befragen soll. Auch die Netzbetreiberin Swissgrid kam in dieser Sache schon ausführlich zu Wort (siehe Ausgabe vom 17. März).
Inzwischen hat auch die Erbengemeinschaft des Alois Lütolf eine Einsprache eingereicht. Die Erbengemeinschaft aus Wohlen ist Eigentümerin einer Waldparzelle in Niederwil, die von der Höchstspannungsleitung betroffen wäre. Sie erhebt Einsprache gegen das Plangenehmigungsgesuch der Swissgrid AG für den Ersatz der bestehenden 220-kV-Leitung durch eine 380-kV-Leitung zwischen Niederwil und Obfelden. «Ziel der Einsprache ist, dass die Plangenehmigung in der vorliegenden Form nicht erteilt wird», heisst es in der Medienmitteilung der Erbengemeinschaft. In neun Punkten wird die Einprache begründet.
Bevorzugung einer vollständigen Erdverkabelung
Auch hier wird eine weitergehende oder vollständige Erdverkabelung verlangt. Der Originalton: «Eine solche Lösung hätte wesentliche Vorteile: Sie schützt Landschaft und Natur deutlich besser, verursacht kein Kollisionsrisiko für Vögel und weist nach heutigen Erkenntnissen vergleichbare oder teilweise sogar geringere Energieverluste auf als eine Freileitung. Zudem könne eine Erdverkabelung langfristig auch wirtschaftlich vorteilhaft sein. Weiter werde die geplante Freileitung «erhebliche Auswirkungen auf Landschaft und Natur» haben. Sie würde eine bislang weitgehend ungestörte Landschaft im Reusstal zerschneiden und Masten mit Höhen von bis zu 90 Metern über dem Wald errichten. «Diese Anlagen wären von zahlreichen Standorten im Bünztal und Reusstal aus sichtbar und würden das Landschaftsbild deutlich beeinträchtigen», schreibt die Erbengemeinschaft. Zudem würden mehrere Schutzgebiete betroffen.
«Rahmenbedingungen wesentlich verändert»
Die Wahl der aktuellen Projektvariante sei auf fehlerhaften Bewertungsgrundlagen entstanden, lautet ein weiterer Vorwurf. Die wesentlichen Bewertungen stammen zudem aus dem Jahr 2018, während der Bundesratsentscheid im Jahr 2022 gefällt wurde. «Seither haben sich mehrere Rahmenbedingungen wesentlich verändert.» Dazu gehören die Entwicklung der Energiepreise, Fortschritte bei der technischen Umsetzung von Erdkabeln sowie neue Möglichkeiten der Überwachung und Steuerung von Stromnetzen. Deshalb sei eine «aktualisierte Interessenabwägung notwendig». Auch der Kostenvergleich zwischen Freileitung und Erdverkabelung wird in der Lütolf-Einsprache kritisiert. Die Berechnungen seien verzerrt, weil die Kosten der Freileitung zu tief angesetzt und die Kosten der Energieverluste ungenügend berücksichtigt wurden.
Die Erbengemeinschaft Lütolf wird konkret: Das Projekt sieht Eingriffe in die Waldparzelle der Einsprecher vor. Diese verlangen deshalb, «dass keine Enteignung erfolgt, wenn stattdessen eine Erdverkabelung entlang bestehender Wege möglich ist».
Problematische Grundlagen
Die Schlussfolgerung der Erbengemeinschaft: «Die Einsprache kommt zum Schluss, dass die Projektentscheidung auf mehreren problematischen Grundlagen beruht. Dazu gehören fehlerhafte Bewertungen der Varianten, veraltete Entscheidungsgrundlagen, eine unzutreffende Darstellung der Energieverluste, eine verzerrte Kostenrechnung sowie eine unzureichende Berücksichtigung von Landschaftsund Naturschutzinteressen.» Aus diesen Gründen wird beantragt, «die Plangenehmigung nicht zu erteilen und eine umfassende Erdverkabelung ernsthaft zu prüfen». Darum zusammenfassend eine Vertretung der Erbengemeinschaft: «Die Familie Lütolf möchte für ihren Wald, vor allem aber für die Bevölkerung in der betroffenen sensiblen Region diese Monster-Masten verhindern. Die Leitung gehört in den Boden.»

