Bei den Ausschaffungen versagt?
24.04.2026 Region Unterfreiamt, Parteien, Politik, NiederwilInterpellation von SVP-Grossrat Mario Gratwohl, Niederwil
Zusammen mit Parteikollegin Barbara Borer-Mathys will Mario Gratwohl wissen, wie das Vollzugsmanagement bei rechtskräftigen Landesverweisungen von Straftätern funktioniert. Oder warum eben ...
Interpellation von SVP-Grossrat Mario Gratwohl, Niederwil
Zusammen mit Parteikollegin Barbara Borer-Mathys will Mario Gratwohl wissen, wie das Vollzugsmanagement bei rechtskräftigen Landesverweisungen von Straftätern funktioniert. Oder warum eben nicht.
Ausschlaggebend für den Vorstoss der beiden SVP-Grossräte ist die Antwort der Regierung auf eine andere Motion, in der es um den Vollzug der Ausschaffung krimineller Ausländer sowie den Vollzug von Wegweisungen ging. Der Regierungsrat zeigt in seiner Beantwortung auf, dass von 101 vollziehbaren Landesverweisungen 84 vollzogen worden sind und die Vollzugsquote des Kantons damit bei 83,2 Prozent liegt.
Gratwohl und Borer interessieren sich jetzt aber für die anderen 16,8 Prozent. Also für die nicht vollzogenen Landesverweisungen. Dazu listen sie drei Fälle auf, die in ihren Augen besonders stossend sind. Im ersten Fall geht es um einen Mann aus Eritrea, der im Februar 2021 für fünf Jahre des Landes verwiesen wurde – das Urteil ist rechtskräftig. Trotzdem lebt der Mann immer noch in der Schweiz. Weil die Landesverweisung gemäss dem kantonalen Amt für Migration und Integration aus «praktischen Gründen» nicht vollzogen werden kann und die betreffende Person weiterhin Flüchtlingseigenschaft besitze und damit die daraus abgeleiteten Rechte.
Aufenthalt unattraktiv machen
Die eritreische Botschaft stellt nur für Personen, welche freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen, Ersatzreisedokumente aus. Es gibt kein Rückübernahmeabkommen zwischen den beiden Ländern. Dem Mann werden darum regelmässig neue «provisorische Ausweise sowie Bewilligungen für eine Erwerbstätigkeit ausgestellt. Dieser aber delinquiert währenddessen weiterhin munter in der Schweiz.
Für die beiden SVP-Grossräte ist klar: Statt einem Dauerdelinquenten immer wieder eine neue Bewilligung auszustellen, damit er einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, sollten Massnahmen ergriffen werden, die einem verurteilten Straftäter den Verbleib in der Schweiz möglichst unattraktiv machen.
Ein zweiter Fall betrifft einen Mehrfachsexualstraftäter, der zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt wurde; das Bundesgericht hat eine dagegen erhobene Beschwerde im Oktober 2021 abgewiesen. Kürzlich wurde der Mann afghanischer Herkunft – bei einem Strafrest von 2,5 Jahren – bedingt entlassen. Obwohl der Mann fast fünf Jahre im Strafvollzug war, hat man offensichtlich die Ausweisung nach Afghanistan nicht vorbereitet – die nötigen Schritte dafür wurden erst jetzt an die Hand genommen. Natürlich wurde prompt ein Rechtsmittelverfahren dagegen ergriffen. «Es stellt sich die Frage, ob Ausweisungen bei inhaftierten Straftätern nicht früher planerisch angegangen werden müssten», heisst es dazu in der Interpellation.
Ausschaffung bereits während Haftstrafe planen
Auch der dritte Fall betrifft einen verurteilten Sexualstraftäter, dessen Landesverweisung im Juli 2023 vom Bundesgericht bestätigt wurde. Der aus Ägypten stammende Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt, befindet sich aber heute nach wie vor in der Schweiz, obwohl ein Migrationsabkommen zwischen Ägypten und der Schweiz besteht und dieses unter anderem zum Ziel hat, Rückführungen von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu fördern. «Solche Vorgänge lösen in der Bevölkerung Unverständnis und Verunsicherung aus. Intensivstraftäter und Mehrfachsexualstraftäter mit rechtskräftiger Landesverweisung sind nicht nur eine Belastung für den Steuerzahler, sie sind auch eine Bedrohung für die Sicherheit der hiesigen Bevölkerung. Eine umsichtige Planung der Ausschaffung bereits während der Inhaftierung und eine möglichst unangenehme Alltagsgestaltung von Ausreisepflichtigen ist aus Sicht der Interpellantin angezeigt», schreiben Gratwohl und Borer.
Fragen an die Regierung
In diesem Zusammenhang bitten die beiden Grossräte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie nimmt der Regierungsrat zu den genannten Fällen Stellung? – 2. Wie viele solcher konkreten Fälle gibt es im Aargau? – 3.Wie fördert der Regierungsrat konkret den Ausreisewillen von Dauerdelinquenten? – 4. Welche Massnahmen wären für den Regierungsrat denkbar, um den erwähnten Personen das Leben möglichst «unbequem» im Kanton Aargau zu machen (z. B. Hausarrest, elektronisches Monitoring, Einstellung von Unterstützungszahlungen etc.) und welche gesetzlichen Grundlagen wären dafür nötig? – 5. Weshalb stellt man solchen Personen immer wieder Bewilligungen aus, damit sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, obwohl die Erwerbstätigkeit regelmässig scheitert und die Personen regelmässig wieder straffällig werden? – 6. Wann wurde der Regierungsrat das letzte Mal in Bundesbern vorstellig und hat gegen diese unhaltbaren Zustände bezüglich Ausschaffung von Personen mit rechtskräftiger Landesverweisung protestiert? --chh

