Anfrage von SVP-Einwohnerrat Stefan Nauer
Ein Fall vor dem Preisüberwacher führte dazu, dass der von der IB Wohlen AG genutzte Kapitalkostensatz gesenkt wurde. Nun stellt Einwohnerrat Stefan Nauer dazu sieben Fragen.
Stefan Nauer nimmt in seiner ...
Anfrage von SVP-Einwohnerrat Stefan Nauer
Ein Fall vor dem Preisüberwacher führte dazu, dass der von der IB Wohlen AG genutzte Kapitalkostensatz gesenkt wurde. Nun stellt Einwohnerrat Stefan Nauer dazu sieben Fragen.
Stefan Nauer nimmt in seiner Anfrage Bezug auf einen Artikel im «Wohler Anzeiger» vom 6. März, der unter dem Titel «Regelung zwischen Preisüberwacher und ibw Energie AG» publiziert wurde. Mit dem Jahreswechsel sind die Netz- und Messkosten für die ibw-Kunden gesunken. Der Grund dafür sei die Reduzierung des Kapitalkostenansatzes von fünf auf rund vier Prozent. Dieser Prozentsatz setzt sich aus den Kosten für Eigen- und Fremdkapital zusammen. Zu der Senkung kam es, weil die ibw und die Enerprice AG, Root, sich im vergangenen Frühjahr an den Preisüberwacher gewandt hatten. Sie beantragten eine Prüfung der Höhe der Messkosten eines Enerprice-Kunden, dessen Erdgaszustellung über das Netz der ibw erfolgt. «Bei dieser Prüfung erkannte der Preisüberwacher, dass die ibw bei den Erdgasleitungen in ihrem Versorgungsgebiet über eine Monopolstellung verfügt, weshalb eine generelle Prüfung der Preise für Netznutzung und Messwesen durchgeführt wurde», schreibt Nauer im Vorstoss. Dabei wurde festgestellt, dass der von der ibw Wohlen genutzte Kapitalkostensatz mit fünf Prozent zu hoch sei. Im Rahmen der Verhandlungen konnte dann eine einvernehmliche Regelung erzielt werden. «Seit dem Jahreswechsel gilt nun der neue Satz von knapp vier Prozent. Die Laufzeit ist auf drei Jahre angesetzt.» So das Resultat der neuen Regelung. Daraus ergeben sich für Nauer sieben Fragen, die er an den Gemeinderat richtet: 1. Wie sehen die Details der Verhandlungen und der einvernehmlichen Regelung aus? – 2. War der Kapitalkostensatz nicht bereits vor dem 1. Januar 2026 zu hoch? – 3. Wenn nein, warum nicht? – 4. Wenn ja, warum erfolgt keine rückwirkende Anpassung? – 5. Wie profitieren die Kundinnen und Kunden der ibw konkret vom neuen Satz? – 6. Wie erfolgt die Kommunikation der Satzanpassung gegenüber den Kundinnen und Kunden? – 7. Was sind die konkreten Massnahmen der IBW, um inskünftig zu hohe Kostensätze zu vermeiden? --dm