Motion von Manfred Breitschmid (SVP) soll nicht überwiesen werden: Abbruch Pavillon startet am 6. Juli
SVP-Einwohnerrat Manfred Breitschmid forderte vor dem Rückbau des Pavillons Halde eine vertiefte Prüfung bezüglich Wiederverwendung. Der Gemeinderat ...
Motion von Manfred Breitschmid (SVP) soll nicht überwiesen werden: Abbruch Pavillon startet am 6. Juli
SVP-Einwohnerrat Manfred Breitschmid forderte vor dem Rückbau des Pavillons Halde eine vertiefte Prüfung bezüglich Wiederverwendung. Der Gemeinderat hält fest – solcherlei liegt in der Kompetenz des Gemeinderats und kann damit nicht Gegenstand einer Motion sein. Der formulierte Auftrag sei ohnehin bereits erfüllt.
Der Gemeinderat Wohlen beantragt dem Einwohnerrat, die Motion «Weiterverwendung statt Entsorgung des Zweckbaus Halde» nicht zu überweisen. Die Motion des SVP-Einwohnerrats Manfred Breitschmid forderte eine vertiefte Prüfung von Alternativen zum geplanten Rückbau des Schulpavillons Halde – darunter eine Versetzung, ein Verkauf oder eine Schenkung des Gebäudes. «Ziel ist es, eine ökologisch verantwortbare, wirtschaftlich sinnvolle und für den Steuerzahler günstige Lösung sicherzustellen», schrieb der Motionär.
Eine allfällige Wiederverwendung würde jedoch in die Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. der Verwaltung fallen, hält der Gemeinderat fest. «Sie kann daher nicht Gegenstand einer Motion des Einwohnerrats sein.» Zudem sei die geforderte Prüfung bereits erfolgt: Noch vor Einreichung von Breitschmids Motion wurde Ende Februar eine Machbarkeitsstudie zur Wiederverwendung des Pavillons in Auftrag gegeben. Diese ergab, dass der Bau zwar in einem guten Zustand sei, aber teilweise starke Nutzungsspuren aufweise. Eine Wiederverwendung wäre grundsätzlich möglich, aufgrund des Alters des ursprünglich als Provisorium errichteten Gebäudes, der Nutzungsspuren sowie der heutigen Anforderungen an Wärme-, Lärm- und Brandschutz wären jedoch umfangreiche, teils teure Anpassungen nötig. «Der Pavillon hat seine wirtschaftliche Lebensdauer überschritten», hält der Gemeinderat fest. Das Gebäude wurde 1992 als Provisorium erstellt – angelegt für eine Nutzungsdauer von rund 10 Jahren. Würde man nun, 34 Jahre später, eine Weiterverwendung anstreben, wäre die sinnvollste Variante eine möglichst unveränderte Weiterverwendung des gesamten Gebäudes. Zu diesem Schluss kommt die Machbarkeitsstudie.
Ein konkreter Verwendungszweck durch die Gemeinde Wohlen sei allerdings nicht absehbar. Ein allfälliger externer Übernehmer hätte Kosten für Rückbau, Transport und Wiederaufbau selbst zu tragen, wie der Gemeinderat betont. Da der Beginn der Abbrucharbeiten auf den 6. Juli terminiert ist, stünde dieser zudem unter Zeitdruck bezüglich weiterer Abklärungen und Vorarbeiten.
Wiederverwendung kann auch teuer sein
Der Gemeinderat verweist auf enge terminliche Vorgaben beim laufenden Schulbauprojekt. Der Rückbau des Pavillons soll in den Sommerferien erfolgen. Eine Verschiebung des Rückbaus würde den Abschluss der Bauarbeiten verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Diese betragen für den Rückbau gemäss einer Offerte lediglich 72 000 Franken. Die Weiterverwendung einzelner Bauteile wird im Einzelfall weiterhin geprüft – diese könnte den Betrag allenfalls weiter reduzieren.
Potenzielle Interessenten wurden bereits über die zuständigen Fachstellen der Aargauer Gemeinden informiert. Da kein konkreter Eigenbedarf besteht und die geforderten Abklärungen bereits vorgenommen wurden, beantragt der Gemeinderat die Nichtüberweisung der Motion. --red