Büros geschlossen
12.05.2026 Region Bremgarten, ZufikonDie Büros der Gemeindeverwaltung sind über die Auffahrtsbrücke, ab Mittwoch, 13. Mai, 16 Uhr, bis Montag, 18. Mai, 8 Uhr, geschlossen. Über die Erreichbarkeit in Notfällen gibt Telefon Auskunft. Es wurden folgende Pikettdienste eingerichtet: Todesfälle, ...
Die Büros der Gemeindeverwaltung sind über die Auffahrtsbrücke, ab Mittwoch, 13. Mai, 16 Uhr, bis Montag, 18. Mai, 8 Uhr, geschlossen. Über die Erreichbarkeit in Notfällen gibt Telefon Auskunft. Es wurden folgende Pikettdienste eingerichtet: Todesfälle, Bestattungsamt; Telefon 056 648 29 39 am Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 9 und 11 Uhr – Wasserversorgung, Telefon 056 633 91 44. – Elektroversorgung, Telefon 056 648 29 44.
Für Störungen an privaten Anlagen ist direkt der eigene Installateur zu kontaktieren.
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik führt die Zählung der leer stehenden Wohnungen per Stichtag 1. Juni durch. Als Leerwohnungen gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen sowie Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbewohnt, jedoch bewohnbar sind und entweder zur Miete für mindestens drei Monate oder zum Kauf angeboten werden. Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis am Dienstag, 26. Mai, den Einwohnerdiensten zu melden an hana.iseni@zufikon.ch.
Zähler erst im Dezember wieder unterwegs
Die Kantonspolizei warnt vor falschen Strom- und Wasserablesern, welche planmässig und äusserst dreist vorgehen. Die Täter klingeln an der Haustür und versuchen unter einem Vorwand, Zugang zur Wohnung zu erlangen. Während eine Person die Bewohner in ein Gespräch verwickelt, durchsucht ein Komplize die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen. Erst wenn die vermeintlichen Strom- oder Wasserableser weg sind, stellt man fest, dass Bargeld, Schmuck oder Bankkarten fehlen. Besonders betroffen sind ältere Menschen.
Laut Elektra Zufikon sind die zuständigen Wasser- und Stromableser erst wieder im Dezember 2026 unterwegs, sofern noch alte Zähler (nicht Smartmeter) installiert sind.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen, Fusswegen und Plätzen sind verpflichtet, Pflanzen, welche in Strassen hineinragen, zurückzuschneiden. Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und November, jedoch jederzeit bei Bedarf, zu erfolgen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kann der Gemeinderat bei Gemeindestrassen im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen anordnen, dass die anstossenden Grundstücke von sichtbehindernden Bauten und Pflanzen freizuhalten sind. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und Bewohner werden aufgefordert, die notwendigen Unterhalts- und Schneidarbeiten entlang von Strassen und Gehwegen zeitnah auszuführen.
--gk
