Zurück zur Transparenz
12.09.2025 Wohlen, WahlenGemeinderatswahlen: Vereinzelt gültige Stimmen sollen ausgewiesen werden
Es war über Jahrzehnte hinweg Tradition, dass bei den Gemeindratswahlen vereinzelt gültige Stimmen ausgewiesen wurden. Bei der letzten Wahl 2021 wurde das abrupt gestoppt. Dies ...
Gemeinderatswahlen: Vereinzelt gültige Stimmen sollen ausgewiesen werden
Es war über Jahrzehnte hinweg Tradition, dass bei den Gemeindratswahlen vereinzelt gültige Stimmen ausgewiesen wurden. Bei der letzten Wahl 2021 wurde das abrupt gestoppt. Dies führte zu heftigen Reaktionen. Nun wird wieder Transparenz angestrebt.
Daniel Marti
Vor vier Jahren sorgten bei den Gemeinderatswahlen zwei Zahlen für ziemlich viel Aufregung und Unverständnis. Bei der Gemeindeammannwahl gab es 1001 vereinzelt gültige Stimmen, bei der Vizeammannwahl waren es 483 solcher Stimmen. In den Jahren zuvor wurden diese vereinzelt gültigen Stimmen immer ausgewiesen und deklariert, an welche Personen sie gegangen sind.
Nichts Verbotenes im 2021 – und
ein Versprechen
Im September 2021 wurde mit dieser Tradition gebrochen. Ohne Ankündigung. Darum waren Verwunderung und Verständnislosigkeit – vor allem bei Polit-Interessierten wie auch Parteien – recht gross. Der damalige Präsident des Wahlbüros gab bekannt, dass er auf Anweisung von oben gehandelt habe. Vor allem Harry Lütolf, Einwohnerrat der Mitte, reichten die Angaben und Erklärungen nicht. Er reichte Beschwerde in Aarau ein. Und so hat sich der Streit hingezogen. Die Behörden hatten mit der Nicht-Deklaration der vereinzelt gültigen Stimmen nichts Falsches gemacht, man darf das. Aber es wurde mit einer jahrzehntelangen Tradition gebrochen. Und fehlende Transparenz passt ja nicht zur Demokratie.
Die Verwaltung und mit ihr der damalige Gemeinderat wollten keine nachträgliche, lückenlose Bearbeitung der Stimmen und somit auch keine Deklaration der vereinzelt gültigen Stimmen. Es wurde jedoch an einer Einwohnerratssitzung das Versprechen abgegeben, bei den Wahlen 2025 zum alten System zurückzukehren und die vereinzelt gültigen Stimmen auszuweisen.
Die vereinzelt gültigen Stimmen waren im Jahr 2021 aus verschiedenen Gründen von Interesse. Die 1001 vereinzelte gültigen Stimmen waren absoluter Rekord im Aargau – in keiner anderen Gemeinde im Kanton wurde eine ähnlich hohe Stimmenzahl in diesem Bereich ausgewiesen. Und Arsène Perroud war der einzige Gemeindeammann-Kandidat: Mit 1819 Stimmen wurde er bei einem Absoluten Mehr von 1411 Stimmen wiedergewählt. Die 1001 vereinzelt gültigen Stimmen wurden damals als Proteststimmen betrachtet. Und das Stimmvolk hätte sehr gerne gewusst, wer denn die Stimmen erhalten hat.
Alle Resultate der offiziell angemeldeten Kandidierenden
Nun soll also wieder alles transparenter werden. Darum die Nachfrage bei der Kommunkationsstelle der Gemeinde Wohlen. Werden bei den Ergebnissen der Gemeinderatswahlen vom kommenden 28. September sämtliche vereinzelte gültige Stimmen mit Namen ausgewiesen? Alle nicht. Das Aktuariat werde dem Wahlbüro empfehlen, «auf die generelle namentliche Erhebung und Protokollierung sämtlicher vereinzelt ergangener gültiger Stimmen zu verzichten», so das Antwortschreiben der Abteilung Zentrale Dienste.
Ausgehend von der Gesamtzahl der Stimmberechtigten in der Gemeinde Wohlen sei die Verhältnismässigkeit in Betracht zu ziehen. Dass nicht jeder aufgeschriebene Namen aufgelistet wird, das ist zu verstehen.
Aber bei der Ammannwahl zwischen Arsène Perroud und Roland Vogt werden wohl auch die «normal» Kandidierenden genannt (also auch Claudia Hauri, Sonja Isler-Rüttimann, Laura Pascolin, Thomas Geissmann, Manfred Breitschmid, Olivier Parvex, Patrick Schmid). Hier gibt es zuversichtlich stimmende Zeichen aus dem Gemeindehaus: «Das Aktuariat wird dem Wahlbüro empfehlen, gültige Stimmen generell für sämtliche zu den Gemeinderatswahlen offiziell angemeldeten Kandidierenden auch bei den Nebenwahlen wie Gemeindeammann und Vizeammann zu erheben und protokollarisch auszuweisen. Entsprechende Vorkehrungen wurden bei den erforderlichen Vorbereitungsarbeiten bereits getroffen.»
Stimmen-Limite kann das Wahlbüro am Wahltag festlegen
Da gibt es noch eine weitere Kategorie. Oft werden bekannte Namen auf den Wahlzettel geschrieben – wie beispielsweise Alt-Gemeindeammann Walter Dubler oder Regierungsrat Jean-Pierre Gallati. «Wenn am Wahltag das Wahlbüro im Rahmen seiner Tätigkeit feststellt, dass sich gültige Einzelstimmen auf weitere nicht offiziell angemeldete Stimmberechtigte konzentrieren, wird das Aktuariat empfehlen, diese protokollarisch festzuhalten.»
Welche Anzahl Stimmen nötig sein wird, damit Personennamen beim Endergebnis genannt werden, diese Marke kann im Vorfeld nicht beziffert werden. Das könne das Wahlbüro im Rahmen seiner unabhängigen Tätigkeit am Wahltag entscheiden, so die Abteilung Zentrale Dienste. Auch hier soll die Verhältnismässigkeit in Betracht gezogen werden.
Im ersten Wahlgang sind alle Stimmberechtigten wählbar
Übrigens, die Spielregeln sind klar. Die offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten hören diesen Hinweis nicht immer gerne (denn sie bieten ja eine grosse Auswahl). Aber es sind nicht nur die in den Wahlunterlagen aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang können alle Stimmberechtigten der Gemeinde gültige Stimmen erhalten. Namen aufzuschreiben – anstatt Linien leer zu lassen – führt auch dazu, dass das Absolute Mehr nach oben geht, und somit werden die Chancen auf einen zweiten Wahlgang erhöht.