Weiterhin Energieleitbild statt Label
21.10.2025 Wohlen, EnergieGemeinderat stellt seine überarbeitete Vision vor und lehnt das «Energiestadt»-Label ab
Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat sein überarbeitetes Energieleitbild zur Kenntnisnahme und macht ihm schmackhaft, ein Postulat zur Ergänzung ...
Gemeinderat stellt seine überarbeitete Vision vor und lehnt das «Energiestadt»-Label ab
Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat sein überarbeitetes Energieleitbild zur Kenntnisnahme und macht ihm schmackhaft, ein Postulat zur Ergänzung dieses Leitbilds mit dem Thema Klima abzuschreiben. Gleichzeitig möchte er nicht das «Energiestadt»-Label erneut beantragen.
Roger Wetli
«Seit der Erstellung des Energieleitbilds im Jahr 2017 haben Klimafragen weiter an Bedeutung gewonnen», schreibt der Gemeinderat. Die Thematik der hitzeangepassten Siedlungsentwicklung habe besonders in den vergangenen heissen Sommern gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
«Aufgrund dieser Entwicklungen hat der Gemeinderat das Pflichtenheft der gemeinderätlichen Kommission für Umwelt und Energie um das Thema Klima erweitert. Zugleich setzte der Gemeinderat im Legislaturprogramm 2022–2025 das Ziel, das Energieleitbild aus dem Jahr 2017 zu überarbeiten.» Ziel sei ein umfassendes Leitbild für Energie, Umwelt, Nachhaltigkeit und Klima.
Bisheriges Konzept überarbeitet
Bezüglich der Motion zur Ergänzung des Energieleitbildes mit einem Klimaleitbild schreibt der Gemeinderat, dass diese mit der Überarbeitung des Energieleitbildes vorgenommen werden könne.
Er betont, dass die Leitsätze und Leitziele im Bereich Energie und Klima die behördenverbindliche Basis seien, um Massnahmen in verschiedenen Bereichen und Tätigkeiten abzuleiten. Das Energieleitbild von 2017 sei inhaltlich aktualisiert und um die Themenfelder Klima und Anpassung an den Klimawandel erweitert worden. Ebenfalls berücksichtige es die Kriterien des Energiestadt-Labels. «Das Leitbild schafft damit die behördenverbindliche Basis, um den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien auszubauen, die Klimaanpassung systematisch anzugehen − und die Vorbildrolle der Gemeinde Wohlen zu stärken», so der Gemeinderat.
Sieben Leitsätze und Leitziele
Die Kommission Umwelt, Energie und Klima habe die Bestandesaufnahmen sowie das Energieleitbild an mehreren Sitzungen 2024 und 2025 beraten und überarbeitet. Die Bestandesaufnahme und der Entwurf für das Energie- und Klimaleitbild seien durch die Firma Oekowatt AG, Luzern, in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Umwelt und Energie erarbeitet worden. Die Zielsetzung der Eigentümerstrategie der IB Wohlen AG und des Leitbilds der Gemeinde Wohlen seien dabei berücksichtigt und integriert. Das Energieleitbild zählt sieben Leitsätze und Leitziele auf. Diese sind in folgende Kategorien aufgeteilt: Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, Anpassung an den Klimawandel, interne Organisation, Kommunikation und Kooperation.
Als nächste Schritte sieht der Gemeinderat vor, eine Energieplanung zu erarbeiten, eine hitzeangepasste Siedlungsentwicklung in der Gesamtrevision Nutzungsplanung zu berücksichtigen, die Eigentümerstrategie der IB Wohlen zu überprüfen und anzupassen, die Energiebuchhaltung weiterzuführen und die Effizienzmassnahmen umzusetzen und Gebäudestandards bei Neubauten und Sanierungen umzusetzen.
Bereits früher ein Label gehabt
Eine Motion von 2023 verlangt, dass Wohlen das Energiestadt-Label wiedererlangen soll. Dieses hatte die Gemeinde bereits von 2006 bis 2015. Der Einwohnerrat strich diese Mitgliedschaft 2016 aus Kostengründen. «Trotz der Aufgabe des Labels Energiestadt wurde die Gemeinde nicht von der Aufgabe entbunden, energiepolitische Ziele festzulegen und entsprechende Massnahmen umzusetzen», betont der Gemeinderat. Er gibt zu bedenken: «Eine Gemeinde mit der Grösse von Wohlen muss ihre energiepolitischen Zielsetzungen in einem Energieleitbild festhalten.» Das erarbeitete Energieleitbild sei seit 2017 in Kraft und diene seither als Grundlage für die konkreten Schritte und Massnahmen.
An diesem Vorgehen möchte der Gemeinderat auch künftig festhalten. Und dies, obwohl er auch positive Aspekte des Energiestadt-Labels erwähnt. So habe Wohlen von 2006 bis 2015 von vergünstigten Zinsen profitiert, weil einige Finanzinstitutionen wegen des Labels bessere Angebote gemacht hätten. Die Gemeinde habe aber auch von Zugang zu Fachwissen, Austausch und Weiterbildungen profitiert.
Der Gemeinderat anerkennt, dass der Nutzen des Labels mit rund 500 Schweizer Gemeinden als Mitgliedern breit abgestützt sei. «Eine Gemeinde braucht aber nicht zwingend ein Label, um eine konsequente, faktenbasierte und verbindliche Energie- und Klimapolitik zu verfolgen», hält der Gemeinderat fest. Instrumente wie das Energieleitbild oder die behördenverbindliche Energieplanung würden dafür eine gute Grundlage bieten und als strategische Steuerungsinstrumente dienen. «Langfristig entscheidend ist folglich nicht das Label selbst, sondern die konsequente Umsetzung der Massnahmen. Eine spätere Labelanmeldung kann nach Umsetzung dieser Massnahmen erneut geprüft werden.» Der Gemeinderat setze die Priorität auf die Erarbeitung der Energieplanung und sehe derzeit von einer Zertifizierung als Energiestadt ab. Er stellt dem Einwohnerrat deshalb folgende drei Anträge: 1. Kenntnisnahme des Energieleitbildes. – 2. Abschreibung des Postulates betreffend Ergänzung des Energieleitbildes mit einem Klimaleitbild. – 3. Abschreibung des Postulates betreffend Label Energiestadt.

