Vorerst keine neue Hütte
01.07.2025 Region Unterfreiamt, NiederwilIntensive Diskussionen an der «Gmeind» der Niederwiler Ortsbürger
Ein Abriss der Nesselnbacher Waldhütte kommt für die Ortsbürger nicht infrage. Und die Niederwiler Hütte am gleichen Ort durch einen Neubau zu ersetzen, das mache keinen ...
Intensive Diskussionen an der «Gmeind» der Niederwiler Ortsbürger
Ein Abriss der Nesselnbacher Waldhütte kommt für die Ortsbürger nicht infrage. Und die Niederwiler Hütte am gleichen Ort durch einen Neubau zu ersetzen, das mache keinen Sinn. Vorerst soll an beiden Standorten das Minimum getan werden, damit sie wieder vermietet werden können.
Chregi Hansen
«Wir sind kalt erwischt worden vom Entscheid des Kreisförsters», brachte es Daniela Güttinger auf den Punkt. Sie ist Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit der Zukunft der beiden Waldhütten der Ortsbürger beschäftigt hat. Denn an beiden Standorten zeigen sich Probleme mit der Feuchtigkeit. Diejenige in Niederwil kann deswegen gar nicht mehr vermietet werden.
Für die Arbeitsgruppe war klar: Die schönere und idyllisch gelegene Hütte in Nesselnbach soll saniert und in Zukunft ans Wassernetz angeschlossen werden. Dafür wollte man eine Leitung ziehen vom Dorf bis zur Hütte. «Das war eine Superidee. Leider braucht es dafür eine Bewilligung vom Kanton», berichtete Rolf Seiler, der als Vertreter Nesselnbachs in der Gruppe mitwirkte. Doch dann die kalte Dusche. Der Kanton verweigerte nicht nur den Bau der Leitung. Er stellte sich zudem auf den Standpunkt, dass für die Hütte gar keine Bewilligung besteht. Sie müsste daher abgebrochen und durch einen offenen Unterstand ersetzt werden.
Frühere Kreisförster haben Hütte nie angezweifelt
Der Betrachtungsweise des Kantons respektive des Kreisförsters widersprachen mehrere Ortsbürger. Allen voran der frühere Gemeindeschreiber Alois Riner. Der ehemalige Schulschopf der Gemeinde sei 1970 an die Ortsbürger abgetreten und nach Nesselnbach gezügelt worden. «Damals gab es für solche Bauten keine anderen gesetzlichen Vorschriften als das Forstgesetz. Und das erlaubte eine solche Hütte, wenn sie vorwiegend forstlichen Zwecken dient. Das war in der Anfangszeit ganz klar der Fall», erklärte er. Kantonale oder gar kommunale Vorschriften gab es hingegen keine. «Es kann sein, dass der eine oder andere spätere Ausbau widerrechtlich ist, aber die Hütte als Ganzes nicht», ist für Riner klar.
Er forderte darum den Gemeinderat auf, sich gegen den Kanton zu wehren. Auch Alt-Gemeindeammann Thomas Peterhans hieb in die gleiche Kerbe. Er habe in seiner Amtszeit mit verschiedenen Kreisförstern Sitzungen in dieser Hütte abgehalten und dort mit ihnen manchen Kafi fertig getrunken, «keiner hat je erwähnt, dass diese nicht den Vorschriften entspricht», sagte er. Für ihn komme dies einer stillschweigenden Genehmigung gleich. Etwas differenzierter sieht es Walter Koch, ebenfalls ein früherer Gemeindeammann. Eine Gemeinde sei den Gesetzen verpflichtet und müsse mit gutem Beispiel vorangehen. «Einfach ohne Bewilligung die Hütte sanieren, das geht nicht.» Er findet zudem, dass sich die Einwohnergemeinde an den Kosten beteiligen soll. «Denn von einer Waldhütte profitieren alle.»
Für Nesselnbach schlug der Gemeinderat zwei Varianten vor. Einen Abriss und den Ersatzbau eines Unterstandes. Oder eine sanfte Sanierung aller Sachen, für die es keine Bewilligung braucht. Der Wasseranschluss wäre dann aber nicht möglich, für gewisse Ausbauten braucht es zudem ein nachträgliches Gesuch. Wie der Kanton darauf reagiert, ist ungewiss.
Auf Zeit spielen
Für die Ortsbürger kommt ein Abriss nicht infrage, wie die Konsultativabstimmung zeigt. Man ist überzeugt, dass mit einem gewissen jährlichen Unterhalt die Hütte noch etliche Jahre vermietet werden kann. «Vieles können wir selber in Fronarbeit machen», ist für Seiler klar. Und nur mit einer Hütte habe man eine Kontrolle, wer sich dort aufhält, ein Unterstand werde hingegen auch von Unbefugten genutzt, und Vandalenakte würden sich nicht ausschliessen lassen. Auch ein weiterer Ortsbürger betonte, man solle jetzt erst einmal auf Zeit spielen. «Es kommt der Moment, wenn der Kanton etwas von uns will. Beispielsweise beim Naturschutz. Dann haben wir ein Pfand in der Hand», so seine Ansicht.
Auf wenig Unterstützung stiess der Gemeinderat mit dem Vorschlag, die jetzige Waldhütte in Niederwil durch einen Neubau zu ersetzen. «Das ist keine Waldhüte, sondern eine Waldrandhütte», machten mehrere Votanten deutlich. Die Lage direkt an der lauten Kantonsstrasse (was sich an der Versammlung störend bemerkbar machte) und ohne Spielmöglichkeiten für Kinder sei völlig ungeeignet für eine solche Hütte. «Hier etwas Neues zu bauen, das wäre das Dümmste, was wir machen könnten. Eine Waldhütte gehört in den Wald», sagte etwa Hanspeter Stutz. Das Problem sei, so der Gemeinderat, dass der Kanton keinen neuen Standort bewilligen wird.
Wieder vermietbar machen
Für eine grosse Mehrheit war aber klar: Eine neue Waldhütte mit geschätzten Kosten von einer Million Franken an diesem ungeeigneten Standort macht keinen Sinn. Auch hier sollen einfach die minimalen Arbeiten erledigt werden, damit die Hütte wieder vermietet werden kann. Der Gemeinderat wird nun eine entsprechende Kreditvorlage ausarbeiten.
Neu eine Ortsbürgerkommission
In Zukunft wird sich eine Ortsbürgerkommission mit solchen Fragen beschäftigen. Dem Reglement dazu wurde klar zugestimmt. Die Idee dazu stammt von Hanspeter Stutz, der vor einem Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt hat. «Es ist schön, dass der Gemeinderat das Reglement ausgearbeitet hat. Zwar wurden nicht alle unsere Wünsche erfüllt, aber das Ganze ist eine gute Basis», erklärte Stutz vor der Abstimmung. Störend ist für einige zum Beispiel die Tatsache, dass ein Mitglied des Gemeinderates den Vorsitz hat und stimmberechtigt ist, auch wenn es sich nicht um einen Ortsbürger handelt. Das sei nichts Neues, entgegnete Ammann Norbert Ender. Schon jetzt würden die Geschäfte von einem Gemeinderat geführt, der nicht Ortsbürger sei.
Anwesend waren 49 der 211 stimmberechtigten Ortsbürger, das sind 23,2 Prozent. Die Beschlüsse wurden daher abschliessend gefasst und sind rechtskräftig.