Vertrauen benötigt Zeit
23.04.2025 Region Unterfreiamt, VillmergenAbendstunde in der Oberen Mühle Villmergen zum Thema «KESB/KESD – Segen oder Fluch»?
Vertreter und Vertreterinnen der KESB in Bremgarten als auch der KESD aus Villmergen versuchten anlässlich der Abendstunde, die rund 100-köpfige ...
Abendstunde in der Oberen Mühle Villmergen zum Thema «KESB/KESD – Segen oder Fluch»?
Vertreter und Vertreterinnen der KESB in Bremgarten als auch der KESD aus Villmergen versuchten anlässlich der Abendstunde, die rund 100-köpfige Zuhörerschaft aufzuklären, Ängste ab- und letztendlich Vertrauen aufzubauen.
Britta Müller
Das Image der KESB und der KESD ist nicht das Beste. Immer wieder liest man – meist negativ – von ihr in der Zeitung oder hört Geschichten und Vorurteile, die dem Vertrauen in deren Arbeit nicht dienlich sind.
Um dem entgegenzuwirken, stellten sich an diesem Informationsabend, organisiert von der Obere Mühle Villmergen in Zusammenarbeit mit dem Seniorenverein Villmergen, Vertreter und Vertreterinnen von der KESB in Bremgarten als auch der KESD aus Villmergen. Urs Hupfer, Präsident des Seniorenvereins, führte dazu souverän und zielorientiert durch das Programm und die spätere Diskussion.
«Rund 90 % von den hier anwesenden Gästen werden mit uns nie in Kontakt kommen», leitet Raimond Corboz, Gerichtspräsident und Leiter der KESB Bremgarten, in das Thema ein. Er ist sich der Kritik über seine Behörde bewusst und weiss, welches Image über sie besteht. «Eins vorneweg: Die KESB drängt sich nicht auf, sie ist für die diejenigen da, die Hilfe benötigen und niemanden haben, der ihnen helfen kann.» Und dies geschieht auch dann nur, wenn der betroffene Mensch selbst nicht mehr urteilsfähig ist. «Wann dies der Fall ist, entscheidet nicht die KESB, dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem Arzt», ergänzt Corboz.
Vorsorgeauftrag aufsetzen
Doch lange bevor es so weit kommen kann, hat jeder die Möglichkeit, für sich festzulegen, was in so einem Fall für und mit ihm passieren soll. Corboz erläutert Begrifflichkeiten wie «eigenes Handeln», «Vorsorge» und «Selbstbestimmungsrecht». Er spricht über Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge, die jeder für sich, auch ohne Notar, schriftlich verfassen kann. «Es bringt allerdings wenig, wenn diese Papiere im Fall eines Falles nicht gefunden werden», sagt Corboz und empfiehlt: «Deponieren Sie diese an einem zentralen Ort und sagen Sie den betreffenden Vertrauenspersonen darüber Bescheid.»
Dazu erklärt er, welche Rolle Angehörige und nahestehende Freunde spielen. «Haben diese durch einen Vorsorgeauftrag die Befugnis, den hilfsbedürftigen Angehörigen zu betreuen, kommt die KESB nicht zum Zuge», sagt Corboz und fährt fort: «Allerdings muss dieser Vorsorgeauftrag zum Schutz der betreffenden Person vorher durch die KESB validiert werden.» Aufmerksam hören die über 100 anwesenden Personen Raimond Corboz zu. Unterstützt wird er von Sandra Grünwald, die als Fachrichterin am Familiengericht Bremgarten und KESB-Vertreterin sehr praxisnah erklärt.
Erst private Möglichkeiten prüfen
Doch wie erfährt die KESB überhaupt von Menschen, die betreuungs- bzw. hilfsbedürftig sind? «Wir erhalten meistens eine Meldung durch die Spitex, Pro Senectute, Drittpersonen wie Familien, Freunde, Nachbarn oder sogar durch die betroffenen Personen selbst», erläutert Grünwald sachlich und im ruhigen Ton. Die KESB sammelt so viel Informationen wie möglich und muss daraufhin entscheiden, ob es tatsächlich die Unterstützung der Behörde benötigt oder nicht andere unterstützende Möglichkeiten durch zum Beispiel die Familie, Gemeinde oder Institutionen gibt. «Für uns ist wichtig, immer zuerst private Massnahmen auszunutzen und diese zuerst mit der betreffenden Person in Ruhe zu besprechen und abzuklären», sagt Grünwald. Nur im Falle, wenn man nicht mehr an die Person herankomme, müssen Entscheide auch einmal ohne deren Mitwirken getroffen werden, «was aber äusserst selten vorkommt», betont Grünwald und erklärt, «ein Entscheid über eine zu betreuende Person erfolgt objektiv im Team über mehrere Instanzen, das macht nicht eine Person allein bei der KESB.»
Sandra Grünwald erklärt anschliessend unterschiedliche Beistandsrollen und Aufgaben, zum Beispiel Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungs- oder die umfassende Beistandschaft, die nach dem jeweiligen Schutzbedarf der betroffenen Person zum Greifen kommen. «Wichtig zu wissen ist, dass die betreffenden Personen berechtigt sind, jederzeit die Handlungen des Beistands einzusehen», versichert Grünwald, «auch kann eine Beistandsregelung jederzeit geändert werden, zum Beispiel, wenn jemand wieder selbst Aufgaben im Alltag beherrschen und übernehmen kann.»
Villmergen mit eigenem Dienst
Die KESD Villmergen, also den Kinderund Erwachsenenschutzdienst, gibt es in Villmergen seit 2022. Gemeinderat Fabian Lupp, der das Ressort Soziales für die Gemeinde Villmergen betreut, stellt dazu die Rolle und Aufgaben der Gemeinde vor. «Aktuell werden 133 Mandate, davon 70 im Erwachsenenschutz, bei uns in Villmergen betreut, was 1,6 Prozent der Bevölkerung entspricht», erklärt Lupp. Der Vorteil für die Villmerger KESD liegt darin, «dass wir meistens im Dorf bekannt sind und somit eine vertrauensvollere Nähe auch durch unser Angebot schaffen», erklärt Fabian Lupp. Sandrine Bruppacher, Leiterin Berufsbeistand bei der KESD Villmergen, geht auf die alltäglichen Aufgaben im Gemeindewesen ein. Neben der Administration betrachten sie zusammen mit den jeweiligen hilfsund schutzbedürftigen Personen die finanziellen, wohnlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse sowie das soziale Umfeld, in dem bedürftige Personen leben. Alle gesammelten Informationen bespricht sie beziehungsweise ihre Teamverantwortlichen sowohl mit den betreffenden Personen als auch mit den zu betreuenden Personen. «Am Ende muss es für die Person passen und die richtige Hilfe und Unterstützung greifen», erklärt sie.
KESB schaltet sich erst nach einer Meldung ein
Während der Vorträge war es mucksmäuschenstill im Saal, was aber nicht bedeutete, dass die Zuhörerschar keine Fragen hatte. Unter der souveränen Moderation von Urs Hupfer wurden viele Fragen gestellt wie «Wer bezahlt die Leistungen der KESB?», «Werden auch Zweitmeinungen eingeholt?», «Kann man auch gegen die KESB-Entscheide Rekurs einlegen?». Alle Fragen werden von den Referenten und Referentinnen ausführlich beantwortet. Am Ende ist die Frage offen: Ist die KESB nun ein Fluch oder ein Segen? «Weder noch», sagt Gerichtspräsident Corboz und fährt fort: «Niemand braucht Angst zu haben, dass wir ab dem 80. Geburtstag vor der Türe stehen und klingeln.» Er versichert: «Wir werden wirklich erst nach einer Meldung aktiv. Die meisten Personen können oft selbst eine Lösung für sich finden oder erhalten Hilfe aus der Familie oder durch Freunde. Erst wenn dies nicht ausreicht und niederschwellige Angebote nicht mehr unterstützen können, kommt die KESB zum Zuge und versucht in kleinen Schritten gemeinsam mit den hilfsbedürftigen Menschen die beste Lösung zu finden.»
Noch lange blieben die Zuhörer nach dem Anlass vor Ort, stellten ihre Fragen und diskutierten miteinander. Der Stimmung nach zu deuten, hat der Abend vermutlich einige Fragen klären und vielleicht sogar ein kleines bisschen mehr Transparenz in die Arbeit der KESB und KESD geben können. Vertrauensarbeit benötigt Zeit, Nähe und sicherlich eigene positive Erfahrungen, was mit diesem Abend ein weiterer guter Ansatz war.

