Unbewilligte Bauten im Wald
07.11.2025 Region Bremgarten, Fischbach-GöslikonAktuelles aus Fischbach-Göslikon
Im Rahmen des jährlichen Waldrundgangs mit dem Kantonsverantwortlichen, dem Revierförster und dem Ressortvorsteher Martin Iten wurden im Waldgebiet von Fischbach-Göslikon mehrere unbewilligte Bauten festgestellt. Diese Bauwerke ...
Aktuelles aus Fischbach-Göslikon
Im Rahmen des jährlichen Waldrundgangs mit dem Kantonsverantwortlichen, dem Revierförster und dem Ressortvorsteher Martin Iten wurden im Waldgebiet von Fischbach-Göslikon mehrere unbewilligte Bauten festgestellt. Diese Bauwerke wurden ohne behördliche Genehmigung erstellt und sind nicht bewilligungsfähig. Der Gemeinderat macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass solche Anlagen den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen und von den Erstellerinnen und Erstellern eigenverantwortlich zurückgebaut werden müssen.
Die Gemeindeverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Revierförster und dem Ressortvorsteher bis Ende Jahr Kontrollen durchführen. Wo keine Rückbauten erfolgen, werden die betreffenden Personen direkt kontaktiert.
Elterntaxis im Schulumfeld
In den letzten Wochen ist vermehrt beobachtet worden, dass sogenannte «Elterntaxis» im Bereich der Schule Fischbach-Göslikon wieder zugenommen haben. Der Gemeindeverwaltung sind dazu verschiedene Beschwerden zugegangen. Der Gemeinderat bittet die Eltern um Rücksicht und Vernunft. Er betont, dass Trottoirs sichere Bereiche für die Schülerinnen und Schüler sind und nicht als Abstellflächen für wartende Fahrzeuge genutzt werden sollten. Immer wieder werde von gefährlichen Situationen berichtet, wenn Kinder gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Laut dem Gemeinderat bietet der Schulweg den Kindern eine wertvolle Gelegenheit für soziale Begegnungen und Bewegung. Die Distanzen innerhalb der Gemeinde seien überschaubar und in der Regel gut zu Fuss bewältigbar.
Der Gemeinderat wird sich mit möglichen Massnahmen befassen, sollten weiterhin Meldungen über problematische Situationen eingehen.
Leinenpflicht für Hunde
In letzter Zeit sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Meldungen eingegangen, wonach Hunde auf öffentlichem Grund ohne Leine geführt werden. Gemäss Polizeireglement dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem gesamten Schulareal (inklusive Sportanlagen und Kinderspielplätzen), auf dem Kirchenund Friedhofsareal sowie in Naturschutzzonen gilt eine Leinenpflicht.
Diese Regelung dient der Sicherheit von Menschen und Tieren und dem Schutz der Natur. Wer gegen die Vorschriften verstösst, muss mit einer Busse von bis zu 100 Franken rechnen. --gk
