Aktuelles aus dem Gemeindehaus
Der Gemeinderat hat die zurückgewiesene Rechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Wohlen zu behandeln. Nun wurde die Fristerstreckung bewilligt.
Frist verlängert
An ihrer Gemeindeversammlung vom 20. Juni ...
Aktuelles aus dem Gemeindehaus
Der Gemeinderat hat die zurückgewiesene Rechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde Wohlen zu behandeln. Nun wurde die Fristerstreckung bewilligt.
Frist verlängert
An ihrer Gemeindeversammlung vom 20. Juni hat die Ortsbürgergemeinde die Jahresrechnung 2025 zurückgewiesen. Gemäss Gemeindegesetzgebung ist die zurückgewiesene Jahresrechnung innert 60 Tagen durch den Gemeinderat und die Finanzkommission neu zu überprüfen und mit den Anträgen dem zur Beschlussfassung zuständigen Organ zu unterbreiten. Das zuständige Departement kann die Frist auf begründetes Gesuch hin verlängern. Ein entsprechendes Gesuch des Gemeinderates wurde von der Gemeindeabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres DVI am 2. Juli bewilligt.
Behandlung erst am 14. Dezember
Die Frist für die erneute Behandlung der Jahresrechnung 2025 wird demnach bis zum nächsten Termin der Ortsbürgergemeindeversammlung am 14. Dezember 2026 verlängert. Ausgehend davon wird der Gemeinderat die nächsten erforderlichen Schritte mit den in der Angelegenheit zuständigen Instanzen der Ortsbürgergemeinde planen und vornehmen. --gk