Projekte rechtskräftig beschlossen
24.06.2025 Region Oberfreiamt, WaltenschwilInformationen aus der Gemeinde Waltenschwil
Das kantonale Projekt «Hochwasserrückhaltebecken Wohlen, Fussweg über Büelisacherkanal» beinhaltet nebst der Verbesserung der Sicherheit der Fusswegverbindung verschiedene Begleitmassnahmen zur ...
Informationen aus der Gemeinde Waltenschwil
Das kantonale Projekt «Hochwasserrückhaltebecken Wohlen, Fussweg über Büelisacherkanal» beinhaltet nebst der Verbesserung der Sicherheit der Fusswegverbindung verschiedene Begleitmassnahmen zur Erholungsnutzung, unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde auf den Wegen beidseitig entlang der Bünz.
Das Projekt für den Ausbau des Fusswegs über den Büelisacherkanal wurde 2023 öffentlich aufgelegt. Als koordinierte Massnahme verfügten die Gemeinderäte von Waltenschwil und Wohlen gleichzeitig die Leinenpflicht für Hunde entlang der Bünz. Nachdem das zuständige kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) diese ursprünglichen Beschlüsse aufgehoben hatte, verfügten die Gemeinderäte von Waltenschwil und Wohlen die Hundeleinenpflicht mit ausführlicher Entscheidbegründung erneut am 29. April 2024. Gegen diese Verfügungen zur Hundeleinenpflicht wurde eine Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde vom DGS mit Entscheid vom 14. April 2025 abgewiesen. Der Entscheid und damit auch die gemeinderätlichen Beschlüsse zur Leinenpflicht für Hunde entlang der Bünz sind inzwischen rechtskräftig.
Das Projekt zum Ausbau der Fusswegverbindung über den Büelisacherkanal wurde daraufhin am 29. April durch den Vorsteher des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt. Der Entscheid ist zwischenzeitlich ebenfalls rechtskräftig.
Weiteres Vorgehen
Der Ausbau des Fusswegs über den Büelisacherkanal beim Hochwasserrückhaltebecken Wohlen wird nun angegangen. Die Bauherrschaft liegt beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Als nächste Schritte erfolgen die Erstellung des Ausführungsprojekts und die Ausschreibung der Bauarbeiten. Die Ausführung der Arbeiten ist im Winter 2025/2026 vorgesehen. Die Umsetzung der Leinenpflicht erfolgt zeitlich abgestimmt auf die Erstellung des neuen Übergangs des Büelisacherkanals.
Störungen auf dem Friedhof – Gemeinde ruft zur Wachsamkeit
In den vergangenen Wochen wurde auf dem Friedhof Waltenschwil wiederholt festgestellt, dass Unfug betrieben wird. Dabei handelt es sich unter anderem um das Entwenden von Grabschmuck sowie das Vertauschen von Grabutensilien zwischen einzelnen Grabstätten.
Der Gemeinderat Waltenschwil verurteilt diese pietätlosen Handlungen aufs Schärfste. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Besinnung. Solche respektlosen Machenschaften verletzen nicht nur die Würde der Verstorbenen, sondern auch die Gefühle der Angehörigen.
Die Gemeinde ruft die Bevölkerung dazu auf, aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen umgehend der Gemeindeverwaltung oder direkt der Regionalpolizei zu melden. Gemeinsam soll dafür gesorgt werden, dass der Friedhof als würdevoller Ort erhalten bleibt. --gk