Neues Verkehrskonzept in Waltenschwil
Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Erweiterung des Sportplatzes wurde ein Verkehrskonzept ausgearbeitet. Im Bereich des Sportplatzes soll ein generelles Parkverbot gelten. Den Sportplatznutzern soll der Parkplatz bei der Lourdes-Grotte ...
Neues Verkehrskonzept in Waltenschwil
Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Erweiterung des Sportplatzes wurde ein Verkehrskonzept ausgearbeitet. Im Bereich des Sportplatzes soll ein generelles Parkverbot gelten. Den Sportplatznutzern soll der Parkplatz bei der Lourdes-Grotte zur Parkierung zur Verfügung gestellt werden. Die Parkierung und die Zufahrten sollen gemäss neuem Konzept gelten.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation werden verschiedene Verkehrsbeschränkung verfügt. Beim Sportplatz Gründlistrasse/Bünzweg, also beim ganzen Sportplatzgebiet inklusive Strassen, ist das Parkieren verboten. Beim Bünzweg in Richtung Sportplatz gilt neu ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Bünzhof. Beim Gotthardweg in Richtung Sportplatz gilt ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet, ab 47 Meter. Ebenfalls ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet, gilt auf der Gründlistrasse in Richtung Sportplatz. Auf der Titlisstrasse in Richtung Sportplatz herrscht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Zufahrt Riedhof. Und auf der Flurstrasse Parzelle 814 nach Bünzbrücke in Richtung Sportplatz gilt ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Bünzhof.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind bis am 17. September beim Gemeinderat schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderates mit den zugehörigen Übersichtsplänen liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. --gk