Zu «Ortsbürgerinitiative frühzeitig eingereicht», Leserbrief in der Ausgabe vom Dienstag, 24. Juni.
Lieber Hans Meyer, ich weiss sehr wohl, dass Liegenschaftskaufverträge oder auch Dienstbarkeiten erst mit dem Eintrag im Tagebuch des Grundbuchamtes ...
Zu «Ortsbürgerinitiative frühzeitig eingereicht», Leserbrief in der Ausgabe vom Dienstag, 24. Juni.
Lieber Hans Meyer, ich weiss sehr wohl, dass Liegenschaftskaufverträge oder auch Dienstbarkeiten erst mit dem Eintrag im Tagebuch des Grundbuchamtes rechtskräftig sind. Da hast Du vollkommen recht. Beruflich habe ich früher fast täglich mit Kaufverträgen und Grundbuchämtern zu tun gehabt.
Aber: Es gibt auch ein ziviles Recht. Den Dienstbarkeitsvertrag mit der Firma Stach haben die Ortsbürgerkommission und auch der Gemeinderat rechtsgültig beschlossen, protokolliert und den Parteien mitgeteilt. Der Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages ist Folge davon. Das wurde dem Initiativkomitee vor der Unterschriftensammlung rechtzeitig mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Initiative zwecklos sei.
Leider wurde dieser Sachverhalt von den Unterschriftensammlern nicht erwähnt. Da hat der Sprecher der Ortsbürgerkommission, Raphael Müller, recht, wenn er sagt, die 200 Unterzeichner seien getäuscht worden. Mir ist es selber auch so ergangen. Der Hinweis von Hans Meyer, dass ich den Ablauf des Dienstbarkeitsvertrages nicht begreife und scheinbar nur die «Götter» davon wissen, ich glaube nicht an Götter, ist überflüssig. Das Komitee versucht ihr Vorgehen, mit der Verheimlichung der Tatsachen, zu rechtfertigen und den Behörden die Schuld zuzuschreiben. Sind das Ehrlichkeit und Fairness? Die Gemeinde handelte nach «Treu und Glauben». Das wurde auch in der Ablehnung der Aufsichtsbeschwerde durch die Regierung in Aarau bestätigt. Somit ist das leidige Thema für mich abgeschlossen.
Hans Hübscher, Wohlen