Neu auch eine Tunnelvariante
15.05.2026 Wohlen, Verkehr, BaugewerbeStart der Anhörung der Richtplananpassung für eine Umfahrung in Wohlen
Bislang war im Richtplan für eine Umfahrung Wohlens nur ein Landstreifen südlich der Gemeinde Wohlen vorgesehen. Jetzt schlägt der Kanton eine weitere Variante vor. Einen ...
Start der Anhörung der Richtplananpassung für eine Umfahrung in Wohlen
Bislang war im Richtplan für eine Umfahrung Wohlens nur ein Landstreifen südlich der Gemeinde Wohlen vorgesehen. Jetzt schlägt der Kanton eine weitere Variante vor. Einen langen Tunnel unter dem Zentrum. Doch vorerst will man mit anderen Massnahmen den Verkehr in den Griff kriegen.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt und die Gemeinde Wohlen haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Verkehrssituation in Wohlen auseinandergesetzt. Kurz- bis mittelfristig wollen Gemeinde und Kanton die Verkehrssituation in Wohlen mit verschiedenen Massnahmen verbessern. Eine Umfahrung bleibt nur eine langfristige Lösungsoption.
Die Südumfahrung Wohlen ist schon lange als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan eingetragen. Damit wird ein kantonales Interesse an der Trasseefreihaltung für eine allfällige Ergänzung des Kantonsstrassennetzes ausgewiesen. Sie ist aber bisher nicht mehr als ein Strich auf einer Karte, auch wenn die Diskussion um sie immer wieder aufploppt. Im Rahmen einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) wurden in den vergangenen Jahr nun aber fünf weitere Umfahrungsvarianten detailliert auf ihre Machbarkeit, ihre verkehrliche Wirkung sowie bezüglich ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft geprüft.
Andere Massnahmen vorziehen
Allerdings: Bei keiner der untersuchten Varianten rechtfertigen die durch die Entlastung erzielten Vorteile die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, das Landschafts- und Ortsbild sowie die hohen Kosten. Darum wird eine Umfahrung von Wohlen vorerst nicht prioritär weiterverfolgt. Kurz- bis mittelfristig soll die Umsetzung anderer Massnahmen die Situation in Wohlen verbessern. Dazu zählen beispielsweise Verbesserungen im ÖV-Angebot, Knotenoptimierungen entlang der Bünztalachse und die Einführung eines Verkehrsmanagements in Wohlen. Langfristig soll eine Umfahrung aber eine Handlungsoption bleiben.
Laufende Verkehrszählung
Durch die mit dem Richtplan gewährleistete Raumsicherung kann eine Umfahrung weiterverfolgt werden, falls die alternativen Massnahmen keine Wirkung erzielen oder veränderte Rahmenbedingungen eine Neubeurteilung erforderlich machen. Dank dem kontinuierlichen Ausbau permanenter Verkehrszählstellen und der periodischen Durchführung von ergänzenden Zählungen sind gute Grundlagen zur Beurteilung der Verkehrssituation vorhanden.
Die Variantenbeurteilung hat zudem gezeigt, dass eine Untertunnelung von Wohlen aus einer gesamtheitlichen Sicht klar am besten abschneidet. Der neue Richtplaneintrag sieht darum einen Tunnel vor, der vom Farn bis ins Oberdorf führt und auf der Höhe des Steffetsmösli in die Bremgarterstrasse führt. Auch der bestehende Richtplaneintrag für eine Umfahrung Süd soll leicht angepasst werden. Das Trassee, das freigehalten wird, rückt etwas näher an die Gemeinde Wohlen, Neu sind zudem auch zwei Tunnelabschnitte von rund 900 und 600 Metern Länge vorgesehen.
Aus diesen Gründen soll der Richtplan folgendermassen angepasst werden: Erstens der Ersatz des bestehenden Richtplaneintrags «Wohlen, Süd-Umfahrung» durch einen neuen Eintrag «Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Mitte» und zweitens ein neuer Eintrag «Wohlen, Umfahrung Zentrum, Zentrumsentlastung Süd». Beide Varianten haben den Status eines Zwischenergebnisses.
Spannend sind die Kostenschätzungen. Für die angepasste Umfahrung Süd sind es 210 Millionen. Die Variante mit einem Tunnel unter dem Zentrum käme auf eine halbe Milliarde Franken – dies mit einer Genauigkeit von +/– 30 Prozent. In der Kostenschätzung berücksichtigt sind Baukosten, Bauleitung, Honorare, Landerwerb und Mehrwertsteuer auf Preisbasis 2019.
Dominik Kramer, Leiter der Sektion Verkehrsplanung, betont, dass es nur ein erster Schritt ist. Der Eintrag befindet sich erst auf der Stufe eines Zwischenergebnisses und ist noch kein definitiver Entscheid. «Es geht darum, bereit zu sein, wenn die anderen Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen», macht er deutlich. Und selbst dann müsse man abwägen, ob der erhoffte Erfolg auch tatsächlich die hohen Kosten wert ist. Im Moment sei dies bei keiner Variante der Fall, betont der Kantonsvertreter. «Aber niemand kann sagen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Die Anpassung des Richtplans lässt uns alle Möglichkeiten offen» so Kramer.
Öffentliche Anhörung
Die öffentliche Anhörung für die Anpassung des Richtplans startet am 13. Mai und dauert bis am 31. August. Während der Dauer der öffentlichen Anhörung stehen über das «Smart Service Portal» die Anhörungsunterlagen und ein Online-Mitwirkungsformular zur Verfügung. Das Baudepartement wird anschliessend die beantragte Richtplananpassung dem Regierungsrat zur Verabschiedung an den Grossen Rat vorlegen. --chh/pd

