Mehr Schutzräume schaffen
03.07.2026 Wohlen, FinanzenGemeinderat beantragt Kredit für Umnutzung der Bereitstellungsanlage Bifang
Die bislang vom Zivilschutz genutzten Bereitstellungsanlagen im Bifang und im Farn werden nicht mehr länger benötigt. Es bietet sich an, diese zu Schutzräumen auszubauen. ...
Gemeinderat beantragt Kredit für Umnutzung der Bereitstellungsanlage Bifang
Die bislang vom Zivilschutz genutzten Bereitstellungsanlagen im Bifang und im Farn werden nicht mehr länger benötigt. Es bietet sich an, diese zu Schutzräumen auszubauen. Für den Bifang liegt ein erster Kredit vor in der Höhe von 185 000 Franken. Davon zahlt Wohlen nur einen Bruchteil.
Der Bevölkerungsschutz unterscheidet zwischen Schutzräumen und Schutzanlagen. Schutzräume dienen zum Schutz der Bevölkerung und von Kulturgütern, am bekanntesten ist der private Schutzraum im Keller. Mit den Schutzanlagen werden primär die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sichergestellt. Zu diesen gehören auch Bereitstellungsanlagen, kurz BSA bezeichnet.
Zwei solcher BSAs will der Kanton jetzt aufheben. Es handelt sich um die Anlagen unter dem Alters- und Pflegezentrum Bifang sowie eine weitere im Farn am Quellenweg. Bisher dienten diese Anlagen dem Zivilschutz zur Unterbringung von Zivilschutzpersonal sowie zur Lagerung von Material. Der Gemeinderat wurde vom Kanton eingeladen, zur geplanten Aufhebung Stellung zu nehmen und sich zur möglichen zukünftigen Nutzung der Anlagen zu äussern.
Je rund 200 neue Plätze im Bifang und im Farn
Während der Zivilschutz die Anlagen also nicht mehr benötigt, hat die Gemeinde in einem anderen Bereich Nachholbedarf. Aktuell liegt der Deckungsgrad der Schutzplätze nur bei 90 Prozent, insgesamt fehlen also im Katastrophenfall rund 1840 Schutzplätze. Daher wurde abgeklärt, ob die nicht mehr benötigten Bereitstellungsanlagen in Zukunft als Schutzräume nutzbar sind. Das Ergebnis: Eine Umnutzung ist mit verhältnismässig geringem Aufwand möglich. An beiden Orten könnten je rund 200 neue Schutzplätze geschaffen werden.
Der Gemeinderat ist daher mit der Aufhebung der BSAs einverstanden und will stattdessen neue Schutzräume einrichten. Inzwischen liegen das Bauprojekt und die Kostenberechnung für die Anlage im Bifang vor. Diejenige im Farn soll später folgen. Die Umnutzung erfordert verschiedene bauliche Massnahmen. Diese umfassen umfangreiche Rückbau- und Demontagearbeiten. Dazu gehören unter anderem der Teilrückbau der Verteilleitungen, der Rückbau des Dieselgenerators und des Öltanks sowie die Demontage der sanitären Anlagen, Elektroinstallationen und diverser Einrichtungen (Schränke, Küche, Trennwände usw.).
Die Sanitärinstallationen (Fäkalhandpumpe und Elektropumpe) werden überprüft und gleichzeitig der Wasseranschluss sichergestellt. Die Elektroinstallationen werden angepasst und neue Beleuchtung installiert. Schreinerarbeiten betreffen insbesondere Türanpassungen. Notausstiege werden gereinigt und revidiert, rostige Stellen saniert und ausgebessert. Abschliessend erfolgt eine Baureinigung. Im Rahmen der bisherigen Planung wurden bereits Offerten eingeholt für Sanitär-, Baumeister-, Elektro-, Schreiner-, Malerarbeiten. Diese sowie der Kostenteiler wurden durch den Kanton geprüft und genehmigt. Weil sich die Anlage im Bifang auf dem Areal des Wohn- und Pflegezentrums befindet, musste dieses sein Einverständnis geben. Dies ist bereits erfolgt. Da die Gemeinde für die bestehende Anlage ein Baurecht mit einer Laufzeit bis 2076 besitzt, war hier kein neuer Vertrag nötig.
Kanton übernimmt fast alle Kosten
Der Terminplan sieht vor, dass der Start der Arbeiten möglichst noch dieses Jahr erfolgen soll. Nach dem Ja des Parlaments wird das Baugesuch aufgelegt, je nachdem, ob es Einsprachen gibt, könnte der Baustart noch im Dezember erfolgen. Die Bauzeit wird auf vier Monate veranschlagt. Finanziell hat das Projekt keine grossen Folgen für die Gemeinde. Zwar sind für den Umbau 185 000 Franken nötig, den grossen Brocken von 173 000 Franken übernimmt aber der Kanton. Die Planungskosten sowie fast alle Ausführungskosten werden nämlich mittels Ersatzbeiträgen finanziert, sofern das Projekt nicht sistiert oder abgebrochen wird. Die Auszahlung erfolgt nach Abnahme durch die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz nach Projektabschluss. Für den Gemeinderat ist darum klar: «Mit diesem Projekt kann die Umnutzung der Bereitstellungsanlage Bifangstrasse in öffentliche Schutzräume mit einem minimalen Einsatz von Eigenmitteln realisiert werden. Das Schutzplatzdefizit der Gemeinde Wohlen reduziert sich damit um 200 Plätze. Die Umsetzung ist zeitnah und effizient möglich. Die Betriebskosten sind minimal.» --chh

