In einzelnen Quartieren werden diverse Gegenstände und Abfälle neben die Kehricht- und Grüngutcontainer gestellt. Dies stellt keine korrekte Entsorgung dar. Diese Materialien werden mit der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen. Sobald ein Gegenstand deponiert wurde, lädt dies zu ...
In einzelnen Quartieren werden diverse Gegenstände und Abfälle neben die Kehricht- und Grüngutcontainer gestellt. Dies stellt keine korrekte Entsorgung dar. Diese Materialien werden mit der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen. Sobald ein Gegenstand deponiert wurde, lädt dies zu Nachahmern ein und es werden innert Kürze weitere Gegenstände und Materialien deponiert. Deshalb werden die Liegenschaftsbesitzer und Verwaltungen zur umgehenden Beseitigung der Gegenstände aufgefordert, ansonsten diese durch den kommunalen Werkhof gegen Verrechnung der entstandenen Unkosten abgeführt werden.
Widerhandlungen gegen das Abfallreglement und das Polizeireglement können mit Bussen bis zu 2000 Franken durch den Gemeinderat geahndet werden, sollten die Verursacher identifiziert werden.
Die Gemeindeverwaltung beantwortet Fragen zur Entsorgung per Telefon 056 648 22 00 oder E-Mali an einwohnerdienste@rudolfstetten.ch.