«Keine konkreten Auskünfte»
26.06.2026 WohlenZur Rückweisung der Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde
Die Verantwortlichen – Gemeinderat und Geschäftsführung – wollen sich zur zurückgewiesenen Rechnung der Ortsbürgergemeinde nicht äussern.
An der ...
Zur Rückweisung der Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde
Die Verantwortlichen – Gemeinderat und Geschäftsführung – wollen sich zur zurückgewiesenen Rechnung der Ortsbürgergemeinde nicht äussern.
An der Versammlung der Ortsbürgergemeinde ging es ziemlich emotional zu und her. Vor allem gab die Jahresrechnung zu reden. Genauer die Anwaltskosten betreffend Aufsichtsanzeige. Die Aufsichtsanzeige, eingereicht von den drei Ortsbürgern Ruedi Donat, Walter Dubler und Hans Meyer, war gegen den Gemeinderat gerichtet. Sie wurde im Kampf gegen das Bauvorhaben der Firma Stach Investment AG lanciert (siehe Ausgabe vom vergangenen Dienstag). Der Antrag: Es sei festzustellen, dass der vom im Ausstand befindlichen Gemeindeammann Arsène Perroud unterzeichnete Dienstbarkeitsvertrag rechtsunwirksam ist.
Der Gemeinderat engagierte für eine Stellungnahme zur Aufsichtsanzeige Verwaltungsrechtler Michael Merker aus Baden. Anwalt Merker stellte eine Gesamtrechnung in der Höhe von 24 243 Franken. Er arbeitete an diesem Dokument 57,3 Stunden à jeweils 380 Franken.
Zweckentfremdung und Missbrauch
Diese gesalzene Rechnung wurde nun in der Jahresrechnung der Ortsbürger verbucht – und das erst noch auf einem speziellen Konto. Auf Antrag von Ruedi Donat wurden 30 000 Franken ins Budget aufgenommen für ein allfälliges Gerichtsverfahren gegen die Stach Investment AG. Genau hier wurden die Anwaltskosten ausgerechnet verbucht. Anstatt bei der Rechnung der Einwohnergemeinde.
Ruedi Donat, selbst ehemaliger Vorsteher der Ortsbürgergemeinde, spricht jetzt von Missbrauch und Zweckentfremdung. Der Gemeinderat ging per Anwalt gegen die Absichten der Ortsbürger vor – und liess die Ortsbürgergemeinde dafür auch noch gleich bezahlen.
Darauf wurde an der «Gmeind» die Rechnung der Ortsbürgergemeinde mit 25:2 Stimmen klar zurückgewiesen. Vom Gemeinderat wollte an der «Gmeind» niemand Stellung nehmen, auch Geschäftsleiter/Gemeindeschreiber Christoph Weibel hat geschwiegen. Vielleicht ist rückblickend eine Stellungnahme möglich. Darum gingen drei Fragen über die Kommunikationsstelle an Gemeinderat und Geschäftsleiter.
Wie lassen sich diese Anwaltskosten rechtfertigen?
Warum wurde der Betrag der Anwaltskosten so verbucht, obwohl der Antrag von Ruedi Donat seinerzeit etwas ganz anderes verlangt hat? – Dieser Betrag hätte der Einwohnergemeinde verrechnet werden müssen. Was sprach dagegen? – Und 57 Stunden Arbeit, über 24 000 Franken Anwaltskosten – das ist eine sehr hohe Rechnung. Wie lässt sich das rechtfertigen?
Die Kommunikationsstelle und das Ressort Zentrale Dienste wollten nur eine summarische Antwort geben: «Gemäss Gemeindegesetzgebung ist die zurückgewiesene Jahresrechnung innert 60 Tagen durch den Gemeinderat und die Finanzkommission neu zu überprüfen und mit den Anträgen dem zur Beschlussfassung zuständigen Organ zu unterbreiten. Das zuständige Departement kann die Frist auf begründetes Gesuch hin verlängern.» So viel zum weiteren Vorgehen. Wie ist es mit Antworten auf die konkreten Fragen? Fehlanzeige.
«Inhaltlich nicht vorgreifen»
Die Kommunikationsstelle: «Entlang der geltenden Bestimmungen veranlasst der Gemeinderat das Erforderliche. Den anstehenden Schritten durch die zuständigen Instanzen ist inhaltlich nicht vorzugreifen. Im jetzigen Zeitpunkt können somit keine konkreten Auskünfte in der Angelegenheit erteilt werden.»
Apropos. Vor einer Woche wurde in der Serie mit den neuen Gemeinderatsmitgliedern Olivier Parvex vorgestellt. Dabei betonte der ehemalige Medien-Profi und jetzige GLP-Gemeinderat, dass die Kommunikation des Gemeinderates verbessert werden müsse. Im vorliegenden Fall hat seine Zielsetzung noch nichts bewirkt. --dm
