Keine Klarheit – Brisanz bleibt
15.05.2026 Wohlen, Baugewerbe, ParteienAntworten zur Anfrage von Manfred Breitschmid (SVP) zum Bauprojekt Stach AG
Das Baubegehren der Firma Stach Investment AG war öfters in den Schlagzeilen, mehrheitlich negativ. Als der Gemeinderat als letzte Amtshandlung im letzten Jahr die Baubewilligung erteilte, ...
Antworten zur Anfrage von Manfred Breitschmid (SVP) zum Bauprojekt Stach AG
Das Baubegehren der Firma Stach Investment AG war öfters in den Schlagzeilen, mehrheitlich negativ. Als der Gemeinderat als letzte Amtshandlung im letzten Jahr die Baubewilligung erteilte, war das Erstaunen gross. Etliche Fragen drängten sich auf, nun gibt es (dürftige) Antworten auf einen Vorstoss.
Daniel Marti
Dieses Antwortschreiben ist wahrlich keine Meisterleistung. Sondern eher eine ausweichende Haltung. «Die Frage kann aufgrund des laufenden Verfahrens nicht beantwortet werden.» Diesen einen Satz benötigen Gemeinderat und Gemeindeschreiber gleich siebenmal.
Sieben Fragen der Anfrage von SVP-Einwohnerrat Manfred Breitschmid werden also nicht beantwortet. Eine Beschwerde beim Kanton (Verwaltungsgericht) gegen die erteilte Baubewilligung hält eben die Unstimmigkeiten in dieser Sache am Leben – darum kann man sich gleich mehrfach auf das laufende Verfahren berufen. Hätte man da nicht gescheiter abgewartet mit der Beantwortung, bis die Beschwerde behandelt ist? Es gibt sie, die dringenden Fragen rund um das umstrittene Baubegehren der Stach AG.
Manfred Breitschmid hat gleich 20 gestellt. Die dringendste Frage: Weshalb hat der Gemeinderat trotz der Lage in der Kernzone und der Nähe zu kommunal und kantonal geschützten Objekten (Isler-Villa, ehemaliges Fabrikareal Bruggisser und Jacob Isler) auf ein unabhängiges Fachgutachten zur Ortsbildverträglichkeit verzichtet?
Warum kein Fachgutachten? Schweigen
Vor allem diese Sachlage ist von grossem Interesse, wird doch so ein Gutachten von der Gemeinde sehr oft verlangt, hier bei einer sehr komplexen Angelegenheit aber eben nicht. Also die Frage nach dem Fachgutachten? Antwort: «Diese Frage kann aufgrund des laufenden Verfahrens nicht beantwortet werden.»
Keine Antworten gibt es zu den Unterschieden zwischen dem ersten und dem zweiten Baugesuch. Fehlanzeige bei den Ausnahmebewilligungen, bei Redimensionierungen durch Einsprachen, bei der Berücksichtigung des Gewässerraumes, bei den nachbarlichen bedrohten Bäume oder bei den Spielund Erholungsflächen.
Kritische und brisante Fragen, die viele Einwohnerinnen und Einwohner beschäftigen, sind das, sie bleiben ohne Antworten. Irgendwie billig. Viel Beamtendeutsch, ja nichts Konkretes. Was hat denn der Gemeinderat überhaupt beantwortet? «Weder der Gemeinderat noch die Abteilung Baugesuche sind bei der Beurteilung des Baugesuches an fachliche oder organisatorische Grenzen gelangt», zudem sei die Abteilung bei solchen komplexen Angelegenheiten «grundsätzlich personell unterdotiert».
Klingt fast ein wenig widersprüchlich. Weiter können keine Angaben zu den Kosten der Gemeinde Wohlen gemacht werden.
Gemeindeammann im Ausstand
Auskunft gibt es dafür zu den Ausständen der damaligen Gemeinderatsspitze in den Belangen rund um das Stach-Baugesuch. «Der Regierungsrat hat Arsène Perroud als befangen im Sinne einer Vorbefassung eingeschätzt. Um nicht weitere Rechtsverfahren zu riskieren, ist Roland Vogt gemäss Beschluss des Gemeinderates ebenfalls in den Ausstand getreten», heisst es im Schreiben.
Grünes Licht für die Baubewilligung gaben Denise Strasser, Ariane Gregor und Thomas Burkard, die dann alle drei ab 2026 nicht mehr im Gemeinderat vertreten sind.
Weiter wird erwähnt, dass die Gemeinde Wohlen grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das benachbarte Isler-Areal als Bauinstallationsplatz der Bauherrin zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde hält sich jedoch ans Gleichbehandlungsgebot und kommt der Stach AG entgegen. Damit ist man bereits in der Zukunft angelangt.
Wie es denn um das vorgesehene Baurecht für die Xaver Meyer AG für das Isler-Areal steht, wollte der Fragesteller noch wissen. Der Baurechtsnehmer werde durch den Bauinstallationsplatz keine Einschränkung erfahren, versichert der Gemeinderat. Weiter hält der Gemeinderat fest, dass der Baurechtsvertrag Isler-Areal noch in diesem Jahr dem Einwohnerrat vorgelegt wird (siehe separater Artikel).
Auf Aarau warten
Die Ungewissheit rund um das Baubegehren Stach bleibt also bestehen – auch nach den lückenhaften Antworten des Gemeinderates. Erst die Behandlung und Beurteilung der Beschwerde gegen die Baubewilligung wird wohl für Klarheit sorgen. Diese Weisungen kommen dann jedoch vom Kanton, genauer vom Verwaltungsgericht. Dennoch geht der Gemeinderat auch auf die öffentliche Resonanz und die zahlreichen kritischen Rückmeldungen zum Projekt ein.
Originaltext des Gemeinderates: «Die öffentliche Meinung, Zustimmung oder Ablehnung hat keinen Einfluss auf den individuell-konkreten Rechtsvollzug. Der Gemeinderat nimmt die verschiedenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Politik zur Kenntnis.»

