Der Kanton Aargau soll einen dritten verkaufsoffenen Sonntag erhalten – Ursprung im Freiamt
Weil die Altstadtgeschäfte in Bremgarten am Markt der Vielfalt im Jahr 2022 keine Bewilligung zum Arbeiten mehr erhielten, wurden Bremgartens Grossräte Karin Koch ...
Der Kanton Aargau soll einen dritten verkaufsoffenen Sonntag erhalten – Ursprung im Freiamt
Weil die Altstadtgeschäfte in Bremgarten am Markt der Vielfalt im Jahr 2022 keine Bewilligung zum Arbeiten mehr erhielten, wurden Bremgartens Grossräte Karin Koch Wick und Stephan Dietrich damals in Aarau vorstellig. Ihre eingereichte Motion könnte bald zum Erfolg führen.
Am Synesius-Feiertag findet der Markt der Vielfalt in Bremgarten statt. Im Jahr 2022 erhielten die Altstadtgeschäfte aber keine Bewilligung mehr zum Arbeiten. Stefan Dietrich (SP) und Karin Koch Wick (Die Mitte) setzten sich für die Läden im «Städtli» ein und reichten eine Motion ein. «Es darf nicht sein, dass die Gemeinden in der Ausübung ihrer Kulturen und Traditionen ausgebremst werden», heisst es im Text des parlamentarischen Vorstosses. Mit der Gesetzesänderung hätte der Regierungsrat künftig die Möglichkeit, «mit einem zusätzlichen Sonntag den lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen und die Gemeinden, insbesondere die Altstädte, massgeblich zu fördern».
Vorlage wird im März behandelt
Gestern Donnerstag kommt vom Grossen Rat die Medienmitteilung «Der Kanton Aargau soll einen dritten verkaufsoffenen Sonntag erhalten». Darin heisst es: «Grossrätliche Kommission unterstützt in zweiter Beratung mehrheitlich den regierungsrätlichen Vorschlag für einen dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag. Eine grosse Kommissionsmehrheit der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) spricht sich nach kurzer Beratung für einen dritten Sonntag aus, an dem im Kanton Aargau Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrats und unterstützt gleichzeitig dessen Vorschlag, dass die Gemeinden über diesen dritten Verkaufssonntag bestimmen sollen.» Der Ursprung der ganzen Geschichte ist im Freiamt, in Bremgarten, eben jene Motion von Koch Wick und Dietrich aus dem Jahr 2022. In der Mitteilung heisst es weiter: «Ein gestellter Antrag, die Anzahl verkaufsoffener Sonntage bei zwei zu belassen und nur noch einen davon durch den Kanton festlegen zu lassen, wird von den Kommissionsmitgliedern grossmehrheitlich abgelehnt. Die vom Regierungsrat beantragte Änderung dieses Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht (EG ArR) basiert auf einem parlamentarischen Vorstoss zur Einführung eines dritten Sonntags, an dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen.» Nachdem der Grosse Rat der Gesetzesänderung letzten Herbst in erster Beratung ohne Änderung zugestimmt hatte, präsentiert der Regierungsrat einen unveränderten Vorschlag. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) behandelte das Geschäft an ihrer ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode in neuer Zusammensetzung. Die Kommission VWA befürwortete – wie in der ersten Beratung – grossmehrheitlich, dass statt wie bisher zwei neu drei Sonntage pro Jahr verkaufsoffen sein sollen. Weiter heisst es: «Für die Kommissionsmitglieder war unbestritten, dass der zusätzliche Verkaufssonntag von den Gemeinden selbst festgelegt werden soll und nicht in der Adventszeit liegen darf. Ein einziger gestellter Antrag verlangte, dass die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr unverändert bei zwei bleibt und dabei neu der Kanton nur noch einen davon festlegen soll; der andere solle durch die Gemeinden bestimmt werden.»
Mit dieser Lösung, so das Argument der Antragstellenden, könnte den Interessen der Gewerbetreibenden in den verschiedenen Gemeinden ebenfalls Rechnung getragen werden. Dieser Antrag fand in der Kommission keine Mehrheit. In der Schlussabstimmung stimmten die Kommissionsmitglieder dem Antrag des Regierungsrats grossmehrheitlich zu. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im März 2025 behandeln. --red