Motion von Roland Büchi, SVP, zur Anpassung des Polizeireglements
Der SVP-Präsident fordert in seinem Vorstoss, dass Feuerwerke nur noch am 1. August und an Silvester erlaubt sind. Auch da soll es Einschränkungen geben.
Roland Büchi erinnert in ...
Motion von Roland Büchi, SVP, zur Anpassung des Polizeireglements
Der SVP-Präsident fordert in seinem Vorstoss, dass Feuerwerke nur noch am 1. August und an Silvester erlaubt sind. Auch da soll es Einschränkungen geben.
Roland Büchi erinnert in seiner Motion an die ursprüngliche Bedeutung. «Feuerwerk in der Schweiz ist tief verwurzelt, vor allem am Nationalfeiertag als Ausdruck von Festlichkeit, Gemeinschaft und Identität, ähnlich wie Höhenfeuer, aber mit lauten Effekten. Es hat auch Tradition an Silvester, wo es Freude ausdrückt, und historisch böse Geister vertreiben sollte», schreibt er in seinem Vorstoss.
Heute aber sei es oft einfach eine lautstarke Begleiterscheinung von Feiern und steht entsprechend in der Kritik. Oft gehe es einfach darum, Lärm zu verursachen oder Sachbeschädigungen zu begehen. Hierfür wird das Material vielfach aus dem Ausland beschafft. Für Büchi ist klar: «Ein Grossteil der Bevölkerung hat für dieses Treiben kein Verständnis mehr und fordert trotz der Traditionen Veränderungen.» Zudem belaste der Lärm nicht nur die Menschen. Auch das Wild und die Haustiere seien davon betroffen, das Feuerwerk löst bei ihnen Stress und Panik aus. «Durch die Knallerei suchen sie Schutz in ihrer natürlichen Umgebung oder verziehen sich in die Keller oder in andere Räumlichkeiten. Dabei leiden diese Tiere so lange, bis die Knallerei vorbei ist», weiss Büchi aus Erfahrung.
Nicht zuletzt verursacht das Abbrennen von Feuerwerk eine Umweltverschmutzung. Feinstaub wird freigesetzt und die Rückstände (Plastik, Karton usw.) werden oft auf dem öffentlichen Grund oder auf Feldern und Wiesen zurückgelassen und gefährden die Natur.
Keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilen
Darum wünscht sich der SVP-Einwohnerrat eine Anpassung des Polizeireglements der Gemeinde Wohlen. Neu soll es zum Punkt «Feuerwerk» heissen: Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag am 1. August und an Silvester am 31. Dezember und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehren gestattet. Die Gemeindebehörden können Ausnahmebewilligungen im eigenen Zuständigkeitsbereich erteilen.» Doch auch an diesen beiden Tagen sollen gewisse Regeln gelten. Erlaubt werden soll nur, was keinen Lärm macht. Darum soll es in Punkt 2 dann heissen: «Auf dem gesamten Gemeindegebiet Wohlen ist am Nationalfeiertag, 1. August, sowie an Silvester, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar, jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) sowie die Verwendung von Knallkörpern verboten. Von diesem Feuerwerksverbot ausgenommen bleibt stilles Feuerwerk (zum Beispiel Vulkane, Fackeln, Tischfeuerwerke, bengalische Feuer usw.), soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden.» Im Reglement soll auch klar festgehalten werden, dass die Gemeinde keine Ausnahmebewilligungen erteilen darf und auch das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Petarden und dergleichen bewilligungspflichtig ist.
--chh