Die Individualbesteuerung wird als Schritt zu mehr Gerechtigkeit präsentiert. Das Anliegen, die sogenannte Heiratsstrafe zu beseitigen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Bei genauerem Hinsehen droht sie jedoch vor allem Topverdienende zu entlasten mit finanziellen Folgen für ...
Die Individualbesteuerung wird als Schritt zu mehr Gerechtigkeit präsentiert. Das Anliegen, die sogenannte Heiratsstrafe zu beseitigen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Bei genauerem Hinsehen droht sie jedoch vor allem Topverdienende zu entlasten mit finanziellen Folgen für den Mittelstand und zahlreiche Familien. Damit gerät das eigentliche Ziel zunehmend aus dem Blick.
Gerade vor dem Hintergrund fehlender Finanzierungslösungen für die entstehenden Steuerausfälle stellt sich die Frage, wie die Individualbesteuerung den Bundeshaushalt nachhaltig entlasten und vor strukturellen Defiziten schützen soll. Die aktuelle Diskussion um die Finanzierung der 13. AHV-Rente zeigt exemplarisch, wie rasch zusätzliche Ausgaben zu höheren Mehrwertsteuern oder steigenden Lohnabzügen führen können. Ähnliche Entwicklungen drohen auch hier, wenn sinkende Steuererträge kompensiert werden müssen.
Dabei gäbe es einfachere und pragmatischere Wege, der Heiratsstrafe entgegenzuwirken. Ein Splittingmodell, wie es zahlreiche Kantone bereits kennen, könnte mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand für mehr Gerechtigkeit zwischen unterschiedlichen Familienmodellen sorgen.
Familien sollen frei entscheiden können, wie sie Erwerbsarbeit, Betreuung und Zusammenleben organisieren. Steuerpolitik sollte diese Wahlfreiheit ermöglichen, statt Lebensentwürfe indirekt zu lenken oder zu benachteiligen. Deshalb lege ich aus Überzeugung ein Nein zur Individualbesteuerung in die Urne.
Marlene Portmann, Zufikon