Erfolg, Alternativen, Verzicht ?
13.06.2025 Wohlen, PolitikInterpellation der Wohler Grossrätin Denise Strasser (FDP) zu Sicherheitsveranstaltungen
Mit einer Interpellation wollen fünf Grossratsmitglieder vom Regierungsrat Auskunft betreffend Wirksamkeit der obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen. Sprecherin ist die ...
Interpellation der Wohler Grossrätin Denise Strasser (FDP) zu Sicherheitsveranstaltungen
Mit einer Interpellation wollen fünf Grossratsmitglieder vom Regierungsrat Auskunft betreffend Wirksamkeit der obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen. Sprecherin ist die Wohler Grossrätin Denise Strasser.
Gemäss dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau sind die Bevölkerungsschutzregionen verpflichtet, regelmässig obligatorische Sicherheitsveranstaltungen durchzuführen. Die Entwicklung und die Wirksamkeit der Sicherheitsveranstaltungen sind vom Regierungsrat laufend zu beobachten.
Zehn Fragen: Rückmeldungen vom Bevölkerungsschutz?
Das Obligatorium wurde mit der Revision per 1. Juli 2024 eingeführt. Gerne möchten die Interpellantinnen und Interpellanten vom Regierungsrat wissen, welches Fazit er am Ende dieses ersten Jahres zieht. Sprecherin der Interpellation ist die Wohler Grossrätin Denise Strasser, FDP. Weitere Grossratsmitglieder haben den Vorstoss mitunterzeichnet: Norbert Stichert, FDP, Untersiggenthal; Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten; Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf; Roland Vogt, SVP, Wohlen.
Insgesamt zehn Fragen sind an den Regierungsrat gerichtet. Unter anderem: Welche Beobachtungen konnte der Regierungsrat bezüglich der Sicherheitsveranstaltungen seit deren Einführung bis heute feststellen? Liegen Auswertungen der letzten Veranstaltungen im Hinblick auf Effizienz, Wirkung und Zielerreichung vor? – Der Regierungsrat soll zudem konkrete Zahlen liefern zu: durchgeführte Veranstaltungen, aufgebotene Personen, teilnehmende Personen, rekrutierte Personen pro Bevölkerungsschutzpartner, Kosten für die Bevölkerungsschutzregionen.
Weiter wollen die Interpellanten wissen, ob der Regierungsrat bereits einen konkreten Erfolg feststellen kann. Der Aufwand (personell, organisatorisch und finanziell) für die Durchführungen der Sicherheitsveranstaltungen ist vollumfänglich von den Regionen zu tragen, während die inhaltliche Steuerung und ein Grossteil des Auftritts vom Kanton vorgegeben werden. Hat sich diese Aufteilung bewährt? Und welche Rückmeldungen hat der Regierungsrat von den Bevölkerungsschutzregionen und den betroffenen Partnern erhalten?
Ob das aktuelle Kosten-Nutzen-Verhältnis vertretbar ist, soll beantwortet werden. Wie definiert der Regierungsrat die «fehlende Wirksamkeit» und per wann wird er von seinem Verzichtsrecht Gebrauch machen? Und ist der Regierungsrat allenfalls bereit, eine alternative Form der Personalgewinnung für den Zivilschutz in Betracht zu ziehen oder die Sicherheitsveranstaltungen den Bedürfnissen der Regionen anzupassen? --dm