Ausgewogener Kompromiss verdient ein Ja
23.09.2025 Wohlen, LeserbriefeSeit langer Zeit beherrscht das Thema «Eigenmietwert» das politische Parkett. Nach langem Feilschen hat sich das Parlament auf einen Vorschlag geeinigt. Die Zustimmung der Wähler ist aus folgenden Gründen richtig:
Der Eigenmietwert ist ein fiktives ...
Seit langer Zeit beherrscht das Thema «Eigenmietwert» das politische Parkett. Nach langem Feilschen hat sich das Parlament auf einen Vorschlag geeinigt. Die Zustimmung der Wähler ist aus folgenden Gründen richtig:
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen. Man versteuert ein Einkommen, das man nicht hat. Ein Rentner, welcher sich mit Arbeit und Sparen ein Eigentum erworben hat, riskiert im Alter gar den Verlust, wenn er es wegen der Eigenmietwertbesteuerung nicht mehr halten kann. Zwischen dem Eigenmietwert und den Abzügen verbleiben in der Regel immer noch stattliche «Mehreinnahmen». Fällt der Eigenmietwert jedoch weg, werden durch Steuerverbesserungen Mittel frei, welche für Unterhalt und Investitionen eingesetzt werden können.
Es ist zu beachten, dass Rentner bei der bisherigen Besteuerung des Mietwertes prozentual mehr von ihren Einkünften für Steuern ausgeben müssen, als dies zur Zeit ihrer Erwerbstätigkeit der Fall war. Für junge Steuerzahler, welche ein Wohneigentum erwerben möchten, wird bei der geplanten Gesetzesänderung ein sogenannter Erster- werberabzug für Schuldzinsen gewährt und können so besser profitieren als bei Beibehaltung des Mietwertes.
Es versteht sich, dass Tourismuskantone sensibilisiert reagierten bei den Debatten um Abschaffung der Eigenmietwerte. Hier wurde ein guter Vermittlungsvorschlag gefunden. Die Kantone können anstelle der Mietwert-Einnahmen aus Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer erheben. Wer in einem anderen Kanton ein zweites Daheim halten kann, ist auch dankbar für die intakte Infrastruktur in der Bergregion, welche letztlich die Liegenschaft auch aufwertet. Die Gestaltung der besonderen Liegenschaftssteuer fällt in die Kompetenz der Kantone, was richtig ist.
Es ist kein Staat bekannt, welcher das mittlerweile fragwürdige Instrument einer Eigenmietwertbesteuerung kennt. Die Schweiz sollte sich von diesem unverständlichen alten Zopf endlich trennen und die Haltung von Grundeigentum erleichtern, nicht unnötig erschweren. Deshalb ist ein Ja am 28. September zur Steuervorlage gerechtfertigt.
Stefan Treier, Wohlen