Zu «Es braucht ein Machtwort», Ausgabe vom Donnerstag, 28. März.
Mit einer Standesinitiative betreffend das eidg. Bürgerrechtsgesetz hat Harry Lütolf den Nagel auf den Kopf getroffen. Er will, dass Einbürgerungswillige ihre Bürgerpflichten ...
Zu «Es braucht ein Machtwort», Ausgabe vom Donnerstag, 28. März.
Mit einer Standesinitiative betreffend das eidg. Bürgerrechtsgesetz hat Harry Lütolf den Nagel auf den Kopf getroffen. Er will, dass Einbürgerungswillige ihre Bürgerpflichten erfüllen müssen. Das heisst, er möchte, dass die beantragende Person einen Betreibungsregisterauszug, Sozialversicherungs- und Krankenkassen-Nachweise vorlegen muss. Das Gemeindebürgerrecht in Wohlen erfordert gemäss kantonalem Gesetz, dass ein Gesuchsteller bei Einreichung mindestens drei Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde gewohnt hat und gesamthaft fünf Jahre im Kanton seinen Wohnsitz nachweist.
Vor rund 30 Jahren erkundigte ich mich auf der Gemeindekanzlei über die Einbürgerung von beinahe 100 Ausländern bezüglich vorgenannter Kriterien in Wohlen. Die Antwort war, ich müsste einen Antrag an die Einbürgerungskommission des Einwohnerrates für jegliche Informationen stellen. Leider hatte ich damals keine Zeit, das Verfahren weiter zu verfolgen; ich musste noch arbeiten. Und es wurde jährlich schlimmer mit Einbürgerungen ausländischer Gesuchsteller in Wohlen; das hatte damals nichts mit dem heutigen Gemeinderat zu tun. Nach meiner Recherche stellte ich fest, dass das Prinzip «Augen zu und durch» in Wohlen zutreffend sind.
René Moser, Wohlen