Kanton ist nicht erfreut

  20.02.2024 Region Unterfreiamt, Villmergen

Volkswillen berücksichtigt

«Wenn die Gemeinde nichts anderes festlegt, sind Arealüberbauungen in allen Bauzonen zulässig»: So steht es in der Aargauer Bauverordnung. Für den Kanton liegen die Vorteile solcher Überbauungen im ...


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote