Alle Personen, welche der Gemeinde gegenüber für Lieferungen und Dienstleistungen Guthaben aufweisen, müssen ihre Rechnungen bis spätestens Freitag, 19. Dezember, bei der Abteilung Finanzen einreichen. Dies gilt auch für alle Kommissionsmitglieder und ...
Alle Personen, welche der Gemeinde gegenüber für Lieferungen und Dienstleistungen Guthaben aufweisen, müssen ihre Rechnungen bis spätestens Freitag, 19. Dezember, bei der Abteilung Finanzen einreichen. Dies gilt auch für alle Kommissionsmitglieder und Nebenfunktionäre der Gemeinde.
Zusatzstreuung
Die Referendumsfrist gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November endet am kommenden Montag, 15. Dezember. Damit die Geschäfte, dabei insbesondere die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung, umgehend weiterbearbeitet und die nächsten Verfahrensschritte unternommen werden können, wurde für den Freitag, 19. Dezember, eine Zussatzstreuung des amtlichen Publikationsorgans bestellt. Diese Zeitung wird somit an diesem Freitag an alle Haushaltungen zugestellt.