Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Erweiterung des Sportplatzes wurde ein Verkehrskonzept ausgearbeitet. Im Bereich des Sportplatzes soll ein generelles Parkverbot gelten. Den Sportplatznutzern soll der Parkplatz bei der Lourdes-Grotte zur Parkierung zur Verfügung gestellt werden. Die ...
Im Zusammenhang mit der Sanierung und der Erweiterung des Sportplatzes wurde ein Verkehrskonzept ausgearbeitet. Im Bereich des Sportplatzes soll ein generelles Parkverbot gelten. Den Sportplatznutzern soll der Parkplatz bei der Lourdes-Grotte zur Parkierung zur Verfügung gestellt werden. Die Parkierung und die Zufahrten sollen gemäss neuem Konzept gelten.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die Verordnung über die Strassensignalisation wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Parkverbot beim Sportplatz an der Gründlistrasse/Bünzweg. Zudem gilt weiter ein Fahrverbot am Bünzweg in Richtung Sportplatz. Ausgenommen sind nur noch Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Bünzhof. Vom Gotthardweg in Richtung Sportplatz gilt ebenfalls Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Gotthardweg und Bünzhof. Von der Gründlistrasse in Richtung Sportplatz gilt ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft und Zubringerdienst Anwohner. Neuerungen gibt es auch auf der Titlisstrasse in Richtung Sportplatz. Neu gilt ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Anstösser und Zubringer Gründlistrasse. Ebenfalls ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zufahrt Bünzhof, gilt neu von der Flurstrasse Parzelle 814, vor der Bünzbrücke, Richtung Sportplatz.
Einsprachen sind bis am 15. September beim Gemeinderat schriftlich zu erheben, mit Antrag und Begründung. Der Ratsbeschluss mit den Übersichtsplänen liegt so lange in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.