Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den 3. März angesetzt. Innert der gesetzlichen Frist ist einzig die Anmeldung von Monika Hildegard Evangelista, 1975, eingegangen. Da die Anzahl der Kandidierenden der ...
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den 3. März angesetzt. Innert der gesetzlichen Frist ist einzig die Anmeldung von Monika Hildegard Evangelista, 1975, eingegangen. Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entsprach, wurde eine Nachmeldefrist angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Nachdem während der Nachmeldefrist keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, wurde Monika Hildegard Evangelista in stiller Wahl als Ersatzmitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt. Dadurch erübrigt sich am 3. März ein Urnengang. Wahlbeschwerden sind beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
GV des Frauenvereins am 7. März
Der Frauenverein lädt ein zur 54. Generalversammlung am Donnerstag, 7. März, um 19.30 Uhr im Restaurant Bauernhof.