Zweiter Anlauf für gemeinsamen Termin
06.12.2024 WohlenDringliche Motion der Mitte: Einwohnerrats- und Gemeinderatswahlen im Jahr 2025
Die Mitte nimmt einen zweiten Anlauf. Sie verlangt mit einer Dringlichen Motion, dass die nächsten Wahlen für den Einwohnerrat und der 1. Wahlgang für den Gemeinderat gemeinsam ...
Dringliche Motion der Mitte: Einwohnerrats- und Gemeinderatswahlen im Jahr 2025
Die Mitte nimmt einen zweiten Anlauf. Sie verlangt mit einer Dringlichen Motion, dass die nächsten Wahlen für den Einwohnerrat und der 1. Wahlgang für den Gemeinderat gemeinsam im September 2025 abgehalten werden.
Die Fraktion Die Mitte hat am 6. September einen Vorstoss mit einem fast gleichlautenden Anliegen wie mit der vorliegenden Motion eingereicht. Die beiden Vorstösse unterscheiden sich nur im Wahltermin: Beim erwähnten Geschäft wurden gemeinsame Einwohnerrats- und Gemeinderatswahlen im Oktober 2025 vorgeschlagen, mit der vorliegenden Motion werden solche gemeinsamen Wahlen im September 2025 verlangt.
Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat seine Haltung zum ersten Vorstoss dargelegt. Der Gemeinderat stellt einen Antrag auf Nichtüberweisung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass nebst den beiden ordentlich stattfindenden Abstimmungsterminen am 28. September 2025 und am 30. November 2025 zwei ausserordentliche Wahltermine für ausschliesslich kommunale Belange wahrgenommen werden müssten (am 26. Oktober und 21. Dezember),
Bedenken anerkannt, aber mehr Vorteile
Deshalb würde laut Gemeinderat die Durchführung solcher zusätzlichen Wahltermine die finanziellen und personellen Ressourcen der Gemeinde Wohlen belasten würden. Zudem macht der Gemeinderat geltend, dass separate kommunale Urnengänge die Stimmbürgerschaft weniger ansprechen würden.
«Die Mitte-Fraktion anerkennt die Bedenken des Gemeinderates. Gleichwohl bleibt es dabei, dass gemeinsam abgehaltene Einwohnerrats- und Gemeinderatswahlen deutlich mehr Vorteile mit sich bringen», hält die Fraktion im Vorstoss fest.
Baden und Wettingen machen es so
Entsprechend den Ausführungen des Gemeinderates werde nun mit der vorliegenden Motion ein gemeinsamer Wahltermin im September verlangt. Konkret am 28. September 2025 für die Einwohnerratswahlen und für den 1. Wahlgang des Gemeinderates. Ein allfälliger 2. Wahlgang für den Gemeinderat könnte am 30. November 2025 stattfinden (an einem ordentlichen Abstimmungstermin). «Wohlen wäre mit gemeinsam durchgeführten Wahlen für den Einwohner- und den Gemeinderat nicht allein. So führen etwa auch Baden und Wettingen gemeinsame Wahlen durch», begründet die Mitte weiter.
Im Übrigen sei die vorliegende Motion zulässig. Gemäss Gemeindeordnung dürfe der Einwohnerrat den Gemeinderat auch beauftragen, eine Massnahme in der Zuständigkeit des Gemeinderates zu treffen. Der Gemeinderat habe dann bei Überweisung einer solchen Motion das Erforderliche umzusetzen.
Zur Dringlichkeit: Der Gemeinderat hat dem Kanton bis am 31. Januar das Datum der Einwohnerratswahlen 2025 bekannt zu geben. Wenn die vorliegende Motion umgesetzt werden soll, muss deren Überweisung daher sofort beziehungsweise noch vor Ende Januar stattfinden. --dm
