Wie hoch sind die Mindereinnahmen?
24.01.2025 Wohlen, Grosser RatInterpellation auch von Gemeindeammann Arsène Perroud betreffend Abschaffung des Eigenmietwerts
Sechs Mitglieder des Grossen Rates wollen genauer wissen, wie die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts aussehen. Unter den Interpellanten ist auch ...
Interpellation auch von Gemeindeammann Arsène Perroud betreffend Abschaffung des Eigenmietwerts
Sechs Mitglieder des Grossen Rates wollen genauer wissen, wie die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts aussehen. Unter den Interpellanten ist auch Wohlens Gemeindeammann Arsène Perroud.
Die Prognosen zu den finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts für Kanton und Gemeinden fallen unterschiedlich aus. Nun will ein Sextett genauer Bescheid wissen. Es tut dies mit einer Interpellation und drei Fragen. Die Interpellation ist von zwei Grossrätinnen und vier Grossräten unterzeichnet: Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal, sie ist seit 2017 Einwohnerrätin der Gemeinde Obersiggenthal; Mia Jenni, SP, auch sie ist Einwohnerrätin in Obersiggenthal; Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin; Rolf Schmid, SP, Frick; Thomas Baumann, Grüne, Suhr, er ist seit 2014 Gemeinderat in Suhr; Arsène Perroud, SP, Wohlen.
Frühestens im Jahr 2026 in Kraft
Zur Begründung des Vorstosses: In der Wintersession 2024 hat das Parlament (Ständerat und Nationalrat) die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die zentralen Entscheide lauten: Der Eigenmietwert wird für Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft. Unterhaltsabzüge sind nicht mehr möglich. Schuldzinsenabzüge sind neu nur noch nach der quotal-restriktiven Methode zulässig. Zur Entlastung der Bergkantone soll es den Kantonen möglich sein, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.
Diese Änderungen treten – vorbehaltlich einer Volksabstimmung im Herbst 2025 – frühestens im Jahr 2026 in Kraft.
Finanzielle Unsicherheiten im Kanton Aargau
«Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit unterschiedliche Einschätzungen zu den finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts abgegeben», schreiben die Interpellanten. Diese reichen von «nahezu ertragsneutral» bis hin zu prognostizierten jährlichen Mindereinnahmen von über 90 Millionen Franken für den Kanton und 76 Millionen Franken für die Gemeinden.
Gleichzeitig basiert die anstehende Steuergesetzrevision im Kanton Aargau unter anderem auf Zusatzeinnahmen durch Erhöhung der Eigenmietwerte von jährlich rund 38 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden. «Angesichts der möglichen Abschaffung des Eigenmietwerts müssen diese Annahmen dringend überprüft werden», heisst es im Vorstoss.
Drei Fragen an den Regierungsrat
Nachfolgend die drei Fragen an den Regierungsrat: 1. Veränderung der Steuereinnahmen. Fällt der Eigenmietwert beim Einkommen weg und zugleich die Möglichkeit, Schuldzinsenund Unterhaltsabzüge geltend zu machen, hat dies einen wesentlichen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen. Um welchen Betrag würden sich die Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden dadurch verändern?
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden. Welche finanziellen Effekte sind für die einzelnen Gemeinden zu erwarten? Es wird eine detaillierte Auflistung der Gemeinden mit den entsprechend prognostizierten Beträgen verlangt.
3. Ertragsneutralität der Steuerstrategie. Wie beurteilt der Regierungsrat die Steuerstrategie und insbesondere deren ersten Leitsatz zur Ertragsneutralität angesichts der zu erwartenden Entwicklungen?
--dm