Weiterhin separate Wahltermine
29.11.2024 WohlenWahlen Gemeinderat und Einwohnerrat: 28. September und 30. November
Der Gemeinderat hat eine klare Haltung: Er möchte die Wahltermine so belassen, wie sie sind. Also zuerst Gemeinderatswahlen im September und danach soll im November das Dorfparlament gewählt ...
Wahlen Gemeinderat und Einwohnerrat: 28. September und 30. November
Der Gemeinderat hat eine klare Haltung: Er möchte die Wahltermine so belassen, wie sie sind. Also zuerst Gemeinderatswahlen im September und danach soll im November das Dorfparlament gewählt werden.
Die Mitte verlangt in einer Motion, dass die kommunalen Wahltermine vom Herbst gemeinsam abgehalten werden. Damit sind Einwohnerrats- und Gemeinderatswahlen gemeint. «Einwohnerrat und der 1. Wahlgang Gemeinderat sollen gemeinsam im Oktober 2025 abgehalten werden», so die Forderung. Das sieht der Gemeinderat erstens anders, und zweitens fällt die Festlegung der Wahltermine in die Zuständigkeit des Gemeinderates und nicht des Einwohnerrates. Rein schon deswegen tritt der Gemeinderat für eine Nichtüberweisung des Vorstosses ein.
Möglichst konzentriert
«Kommunale Wahlen sind ein Kraftakt für alle Parteien. Es wird immer schwieriger, geeignete Personen zu rekrutieren, sei es, um sich für die Wahl zu stellen oder auch nur für die Mithilfe.» Dies schreibt die Mitte bei der Begründung des Vorstosses. «Es gilt, die Wahlen möglichst konzentriert und in entsprechend kurzer Dauer abzuhalten.»
Der Regierungsrat hat den Zeitrahmen für die Gesamterneuerungswahlen der kommunalen Behörden für die Amtsperiode 2026/2029 (Gemeinderat, Einwohnerrat und Steuerkommission) auf den Zeitraum vom 18. Mai bis zum 21. Dezember 2025 festgelegt. Zudem hat die Staatskanzlei den Gemeinderat Wohlen dazu aufgefordert, das Datum der Einwohnerratswahlen bis am 31. Januar 2025 bekannt zu geben.
Der Vorstoss der Mitte veranlasste den Gemeinderat, eine Kurzvernehmlassung durchzuführen. Diese zeigte klar auf, dass sich alle vernommenen Parteien – ausser der Mitte – für die Variante mit einem getrennten Wahlgang ausgesprochen haben. Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sowie Steuerkommission im September. Einwohnerrat und gegebenenfalls zweiter Wahlgang Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sowie Steuerkommission im November. Seitens der FDP erfolgte keine Rückmeldung.
Nationale Blanko-Termine bieten sich an
«Für die Durchführung der kommunalen Wahlen bieten sich somit die beiden eidgenössischen Blanko-Abstimmungstermine vom 28. September und 30. November 2025 an», folgert der Gemeinderat. Zudem obliegt es gemäss übergeordneter Gesetzgebung dem Gemeinderat, die kommunalen Gesamterneuerungswahlen anzuordnen und die entsprechenden Wahltermine festzusetzen. «Dieser Vorgang fällt somit nicht in die Zuständigkeit des Einwohnerrates», hält der Gemeinderat in seiner Antwort fest.
Der Gemeinderat nimmt die ihm zustehende Kompetenz wahr und setzt die Termine für die Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2026/2029 fest. Dabei wird in Anlehnung an die vergangenen kommunalen Gesamterneuerungswahlen die Variante mit 28. September und 30. November favorisiert.
Und die Motion der Mitte sei laut Gemeinderat aufgrund fehlender Zuständigkeit des Einwohnerrates nicht zu überweisen. --dm