Weg frei für neue Überbauung
16.02.2024 Sarmenstorf, Region UnterfreiamtIn Sarmenstorf liegt der Gestaltungsplan Hilfikerstrasse (Parzelle 633) öffentlich auf
Ein altes, fast schon verfallenes Haus mitten im Dorf und direkt an der Kantonsstrasse – dieser Anblick störte viele. Inzwischen ist das Haus abgerissen. Jetzt soll hier ...
In Sarmenstorf liegt der Gestaltungsplan Hilfikerstrasse (Parzelle 633) öffentlich auf
Ein altes, fast schon verfallenes Haus mitten im Dorf und direkt an der Kantonsstrasse – dieser Anblick störte viele. Inzwischen ist das Haus abgerissen. Jetzt soll hier eine neue Überbauung entstehen. Für die Pläne gibt es vorwiegend gute Noten.
Chregi Hansen
Das Bauernhaus mit Anbau und grosser Scheune stammte aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es war vermutlich mal ein Schmuckstück. Doch in den letzten Jahren war der Anblick alles andere als erfreulich. Seit Jahren stand das Gebäude leer, wegen eines Sturmschadens war ein Teil des Dachs eingestürzt. Da nützte es auch nichts, dass das Haus selbst (aber nicht der Anbau und auch nicht die Scheune) 1998 unter kommunalen Schutz gestellt wurde. Die Besitzer haben nichts mehr investiert und die Liegenschaft verfallen lassen. Und das so lange, bis sie nicht mehr zu retten war.
Eine zweite statische Kontrolle im Jahr 2020 zeichnete ein düsteres Bild. Wobei das Gebäude aus Sicherheitsgründen sogar nur zum Teil begutachtet werden konnte. Die Scheune war bereits früher eingestürzt. Im Wohnteil war jetzt auch das Treppenhaus vollständig eingebrochen und irreparabel. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss waren weitere Tragbalken eingebrochen, die noch bestehende Holztragstruktur war örtlich faul und morsch, das Dachgeschoss zeigte eingebrochene Sparren. Die Schäden waren längst irreparabel geworden, trotz dem Schutzstatus wurde aus Sicherheitsgründen ein Abbruch empfohlen.
Inzwischen ist das Gebäude aus der Liste der geschützten Kulturgüter entlassen und wurde vor einigen Wochen auch abgebrochen. Damit ist der Weg frei für die geplante Überbauung der Koch AG. Dies nicht nur auf dem Areal des abgebrochenen Bauernhauses, sondern auch auf der dahinter liegenden grossen Wiese. Insgesamt sind hier zwei Wohnbauten und auf der dahinter liegenden Wiese vier Reiheneinfamilienhäuser mit jeweils drei Wohneinheiten geplant. Der Übergang zwischen diesen Gebäuden wird mit einem allgemein zugänglichen Platz gestaltet, der als gemeinschaftlicher Aussenraum für die gesamte neue Siedlung dient.
Viel Wert gelegt auf Gestaltung des Aussenraums
Da, wo einst das geschützte Gebäude stand, soll ein Neubau entstehen, welcher das alte Volumen aufnimmt. Südseitig davon ist ein L-förmiges neues Gebäude vorgesehen, das als Abrundung zu den Bauten der Dorfzone steht. In den beiden Gebäuden direkt an der Hilfikerstrasse sind Wohnungen von unterschiedlicher Grösse geplant – von 2½ bis 5½ Zimmern. Die Reiheneinfamilienhäuser bestehen aus jeweils leicht versetzten Wohneinheiten mit zwei unterschiedlichen Grundrisstypen. Das gesamte Areal ist verkehrsfrei, die Zufahrt in die neue Tiefgarage erfolgt über die bestehende Stichstrasse, welche direkt in die Hilfikerstrasse führt.
Viel Wert wird auf die Gestaltung des Aussenraums gelegt mit einem grossen, zweiteiligen und gemeinschaftlich nutzbaren Platz samt Spielgeräten und gedecktem Aufenthaltsbereich, der die künftigen Bewohner näher zusammenbringen soll. Vor den Gebäuden entlang der Hilfikerstrasse sind Vorgärten geplant. Auch zwischen den Reihenhauslinien ist ein gesamtheitlich geplanter Begegnungsraum vorgesehen. Zudem werden im Gestaltungsplan bereits konkrete Vorschläge für die passende Bepflanzung gemacht.
Das beigelegte Fachgutachten kommt zu einem positiven Schluss. Das Projekt überzeuge durch die Stellung und Körnung der Bauten sowie durch die hohe Qualität der neu geschaffenen und verkehrsfreien Aussenräume. Im bereits durchgeführten Mitwirkungsverfahren gab es nur wenige Anmerkungen. Sie bezogen sich auf die Dimensionierung der Erschliessungsstrasse sowie die Umgebungsgestaltung an der Parzellengrenze. Letzteres kann erst mit dem konkreten Baugesuch beurteilt werden. Eine Ausweitung des Gestaltungsplans unter Einbezug der ebenfalls noch unüberbauten Parzelle 638 macht für den Gemeinderat hingegen keinen Sinn.
Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans dauert noch bis zum 4. März, die Pläne liegen auf der Gemeindeverwaltung auf.