Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind: Gemeinderat (fünf Mitglieder), Gemeindeammann, Vizeammann, Finanzkommission (drei Mitglieder), Wahlbüro (zwei Stimmenzähler und zwei Ersatzmitglieder), ...
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind: Gemeinderat (fünf Mitglieder), Gemeindeammann, Vizeammann, Finanzkommission (drei Mitglieder), Wahlbüro (zwei Stimmenzähler und zwei Ersatzmitglieder), Steuerkommission Wohlen und Bünzen (drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied). Wahlvorschläge sind bis am Montag, 18. August, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gemeinderat sowieso an Urne
Die fünf Mitglieder des Gemeinderates, der Gemeindeammann und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang statt. Eine stille Wahl ist ausgeschlossen.
Kommissionen können still gewählt werden
Werden für die Kommissionen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl zu vergebender Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.