Vor wichtigen Entscheidungen
28.07.2023 Villmergen, Region UnterfreiamtAusserordentliche «Gmeind» zur Schulraumplanung am 20. März
Gleich zwei sehr grosse Projekte beschäftigen die Gemeinde Villmergen derzeit. Zum einen geht es um die Schulraumplanung und die künftige Nutzung der Schulanlage Dorf, zum anderen um den ...
Ausserordentliche «Gmeind» zur Schulraumplanung am 20. März
Gleich zwei sehr grosse Projekte beschäftigen die Gemeinde Villmergen derzeit. Zum einen geht es um die Schulraumplanung und die künftige Nutzung der Schulanlage Dorf, zum anderen um den geplanten Wärmeverbund.
Wie an der letzten «Gmeind» informiert wurde, plant die Gemeinde einen Ausbau der Schulanlage Mühlematten. Umgekehrt soll die Schulanlage Dorf einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Zusammenhang mit diesem Thema hat der Gemeinderat jetzt den Terminplan festgelegt. So findet am Dienstag, 26. September, 19 Uhr, ein Mitwirkungsanlass respektive Workshop für die Bevölkerung statt, bei dem es um die künftige Nutzung des Areals Dorf geht. Der Anlass findet in der Mehrzweckhalle statt.
Zudem plant der Gemeinderat am Mittwochabend, 20. März, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung über den Projektierungskredit für die Schulraumplanung. Im Vorfeld lädt er am Samstag, 13. Januar, 9.30 Uhr, zu einer Orientierungsveranstaltung zu diesem Thema ein. Dieser Anlass findet dann direkt vor Ort in der Schulanlage Mühlematten statt.
Auch beim geplanten Wärmeverbund der Gemeindewerke soll es jetzt vorwärtsgehen, nachdem die Stimmbürger eine erste Vorlage zurückgewiesen haben. Der Gemeinderat wird das Thema an der kommenden Versammlung vom 24.November wieder auf die Traktandenliste setzen. Im Vorfeld findet am Dienstag, 24. Oktober, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle eine Orientierungsveranstaltung statt. Die detaillierten Informationen zu all diesen Veranstaltungen folgen später. Der Gemeinderat freut sich bereits heute auf eine rege Beteiligung der Bevölkerung.
Bundesfeier erstmals in der Oberen Mühle
Die diesjährige Bundesfeier wird durch die Obere Mühle Villmergen organisiert und findet gleichenorts statt. Die 1.-August-Feier wird um 10.15 Uhr durch die Musikgesellschaft Villmergen eröffnet. Nach der anschliessenden Begrüssung durch die Geschäftsleitung der Oberen Mühle Villmergen darf um 11 Uhr die Festrede von Esther Egger, der ehemaligen Nationalrätin und heutigen Präsidentin des Aargauischen Seniorenverbands (ASV), erwartet werden. Im Anschluss wird die Hymne, die durch die Musikgesellschaft Villmergen begleitet wird, gemeinsam gesungen und es folgt das Mittagessen (Grilladen) im Festzelt.
Der Nachmittag wird musikalisch unter anderem durch einheimische Vereine gestaltet. Dabei erfolgt jeweils im Stundentakt eine Darbietung durch die Musikgesellschaft Villmergen, das Schwyzerörgeli-Duo «d’Johrgänger», Annas Chinderjodelchörli Villmergen, die Alphorngruppe Leutwil sowie den Jodlerklub «Heimelig». Schliesslich endet die Veranstaltung um 17 Uhr. Die Obere Mühle Villmergen und der Gemeinderat freuen sich auf die Bundesfeier und auf möglichst zahlreiche Gäste.
Einladung zum Neuzuzügertag
Am Samstag, 26. August, ist die Durchführung des diesjährigen Neuzuzügeranlasses geplant. Die innerhalb des Zeitraumes vom 1. August 2022 bis 31. Juli neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner von Villmergen (Schweizer und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B und C mit ihren Kindern) wurden zum diesjährigen Neuzuzügertag eingeladen. Die Einladungen wurden bereits versandt. Das Programm beinhaltet die Begrüssung um 9.30 Uhr bei Kaffee und Gipfeli im Seniorenzentrum Obere Mühle. Danach kann das Gemeindehaus besichtigt werden. Anschliessend wird es eine Sightseeing-Tour mit dem Bus durch Villmergen geben und einen Grillplausch bei gemütlichem Beisammensein bei den Kombibauten zum Abschluss. Der Gemeinderat freut sich zusammen mit dem Verkehrs- und Verschönerungsverein auf ein gemütliches und ungezwungenes Beisammensein.
Abfeuern von Feuerwerken: Rücksicht nehmen
Im Rahmen des Nationalfeiertags wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 bis F3 ohne Bewilligung nur am 1.August (vorher und nachher nicht) und nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet ist. Der Abbrand von Feuerwerken der Kategorie F4 untersteht sogar der Bewilligungspflicht durch die kantonale Behörde. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Petarden, Böllern und dergleichen bedarf ebenfalls einer Bewilligung.
Die Einwohnerinnen und Einwohner werden ersucht, sich an die Vorgaben des Reglements zu halten. Dies aus Rücksichtnahme auf die Bevölkerung und auch die Tierwelt. Generell bittet der Gemeinderat, beim Abfeuern von Feuerwerk Rücksicht zu nehmen. So soll zum Beispiel im Bereich von Überbauungen oder auf verkehrsreichen Strassen auf das Abfeuern verzichtet werden. Die Überreste der Feuerwerkskörper sind ordnungsgemäss zu entsorgen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Regionalpolizei Wohlen führte im Juni auf dem Gemeindegebiet auf Gemeindestrassen drei Kontrollen durch. Es wurden total 1802 Fahrzeuge erfasst. 54 oder 3 Prozent der Verkehrsteilnehmenden überschritten dabei die jeweilige Höchstgeschwindigkeit. --red