Vom grünen Strom zum Rechtsstreit
10.07.2026 Mutschellen, Oberwil-LieliOberwil-Lieli: Vier Jahre nach der Installation endet der Zoff um eine Solaranlage mit einem Teilrückbau
Eine bewilligte Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus in Oberwil-Lieli muss um die Hälfte zurückgebaut werden. Grund sind Blendwirkungen auf ein ...
Oberwil-Lieli: Vier Jahre nach der Installation endet der Zoff um eine Solaranlage mit einem Teilrückbau
Eine bewilligte Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus in Oberwil-Lieli muss um die Hälfte zurückgebaut werden. Grund sind Blendwirkungen auf ein Nachbargrundstück. Der Eigentümer zeigt sich enttäuscht.
Sabrina Salm
Für den Bauherrn, der anonym bleiben möchte, sollte das Projekt auf dem Dach seines neuen Mehrfamilienhauses ein klares Zeichen für die Nachhaltigkeit sein. Das Gebäude umfasst neun Wohnungen, die zu einem grossen Teil mit ökologischem Solarstrom versorgt werden sollten. «Photovoltaikanlagen sind unbestritten eine gute Sache», sagt er. Für die Anlage erhielt er die Baubewilligung der Gemeinde. Im Jahr 2021 wurden die Module installiert.
Doch die Freude währte nicht lange. Bereits wenige Monate nach Inbetriebnahme reichte ein Nachbar eine Anzeige bei der Baupolizei ein. Die Solarmodule auf der Nordseite des Giebeldaches würden das Sonnenlicht derart intensiv reflektieren, dass eine unzumutbare Blendwirkung auf seinem Grundstück entstehe und dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung verursache.
Unverständnis beim Eigentümer
Nach der Anzeige entwickelte sich über fast vier Jahre ein komplexes Verfahren zwischen der lokalen Bauverwaltung und den kantonalen Instanzen. Um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurde schliesslich ein neutrales Fachgutachten in Auftrag gegeben. Das Resultat der Expertise war eindeutig: Die Reflexionen überschreiten die tolerierbaren Richtwerte bezüglich der täglichen und jährlichen Dauer.
Auf Basis dieses Gutachtens beschloss der Gemeinderat, dass die Anlage auf der beanstandeten Seite nicht in dieser Form bestehen bleiben darf. Da für den Eigentümer eine technische Sanierung der bestehenden Paneele aus Kostengründen nicht infrage kommt, bleibt nur die härteste Konsequenz: Der Bauherr muss die Hälfte seiner Solaranlage komplett zurückbauen.
Der betroffene Eigentümer zeigt sich angesichts dieses Entscheids tief enttäuscht. «Unglaublich, so was», sagt er noch immer konsterniert über den Ausgang des Verfahrens. Dass er trotz einer rechtskräftig erteilten Baubewilligung nun zum Rückbau gezwungen wird, hinterlässt bei ihm Verbitterung. «Ich verstehe das einfach nicht. Ich würde den Entscheid eher verstehen, wenn die Anlage nicht gesetzeskonform wäre. Aber sie wurde bewilligt.» Er betont, dass durch den erzwungenen Teilrückbau nicht nur mehrere Tausend Franken an Investitionen verloren sind, sondern das Mehrfamilienhaus künftig auch mit erheblich weniger grünem Strom auskommen muss. Für den Bauherrn bleibt der Entscheid schwer nachvollziehbar. «Auch wenn ich es wohl oder übel akzeptieren muss.»
Zentrales Ziel der Energiepolitik
Trotz solcher Einzelfälle bleibt der Ausbau der Photovoltaik ein zentrales Ziel der Schweizer Energiepolitik. Gemäss dem Bundesamt für Energie soll Solarstrom bis 2050 mehr als 40 Prozent des Schweizer Strombedarfs decken. Entsprechend werden Photovoltaikanlagen mit Förderprogrammen unterstützt. Bei Neubauten und grösseren Dachsanierungen bestehen je nach Gebäude und kantonalen Vorschriften teilweise auch Verpflichtungen zur Nutzung der Solarenergie. Der Kanton Aargau gehört schweizweit zu den Regionen mit einem starken Ausbau der Photovoltaik. Tausende Anlagen produzieren bereits Strom auf Wohnhäusern, Landwirtschaftsbetrieben und Gewerbebauten. Mit der kantonalen Energiestrategie soll dieser Ausbau weiter beschleunigt werden. Gleichzeitig zeigen Fälle wie jener in Oberwil-Lieli, dass die Energiewende nicht nur technische und politische Herausforderungen mit sich bringt, sondern auch rechtliche und nachbarschaftliche. Mit der wachsenden Zahl von Solaranlagen dürften solche Konflikte künftig häufiger Gerichte und Behörden beschäftigen.
Subjektive Wahrnehmung
Fachmann Luca Dastoli erklärt, wie man Blendungsklagen verhindern kann
Dass Konflikte um Lichtreflexionen heute gehäuft auftreten, ist laut der Fachwelt eine direkte Folge des Solarbooms. «Vor zwanzig Jahren waren Blendebeschwerden in der Praxis noch überhaupt kein Thema», erklärt Luca Dastoli, Geschäftsleiter der IBW Installationen AG.
Dies hänge schlicht mit der massiv gestiegenen Anzahl an installierten Photovoltaikanlagen zusammen. Ein weiterer Grund liegt in der modernen Ausrichtung: Während Solaranlagen früher fast ausschliesslich auf der reinen Südseite von Dächern montiert wurden, werden die Paneele heute vermehrt in alle Himmelsrichtungen – also auch auf Ost-, West- und Norddächern – installiert, um den Eigenstrom über den ganzen Tag zu optimieren. Dadurch verändert sich der Einfallswinkel des Sonnenlichts, was das Risiko unvorhergesehener Reflexionen erhöht. Die juristische Beurteilung ist anspruchsvoll.
«Die grösste Schwierigkeit liegt darin, dass Blendung sehr subjektiv wahrgenommen wird», so Dastoli.
Wann eine Reflexion rechtlich als übermässig gilt, orientiert sich an den Empfehlungen der Fachverbände wie Swissolar. In Wohnzonen gelten Lichtreflexionen dann als nicht mehr tolerierbar, wenn sie die Richtwerte für Helligkeit und Dauer überschreiten. Gerichte stützen sich bei Fallbeurteilungen regelmässig auf diese Parameter ab.
Zum konkreten Verfahren äussert sich der Fachmann zwar nicht, da er den Fall nicht kennt. Um teure Immissionsklagen zu vermeiden, rät Luca Dastoli aber allgemein dringend zur Vorsorge. Heute existieren Module mit speziellen Oberflächenbehandlungen, die das Licht streuen, anstatt es hart zu reflektieren.
Zudem lässt sich mit digitalen Werkzeugen wie dem internetbasierten «Blendtool» der Berner Fachhochschule bereits in der Planungsphase evaluieren, zu welchen Tages- und Jahreszeiten kritische Reflexionen auftreten könnten. Eine nachträgliche Sanierung ist sicherlich möglich, jedoch sehr kostspielig. --sab

