Vier kandidieren sicher wieder
08.04.2025 MeisterschwandenAm 28. September findet der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Die Gemeinderäte Ueli Haller (Gemeindepräsident), Dieter Studer (Vizepräsident), German Ettlin und Nicole Lanz stellen sich zur Wiederwahl. Fritz Früh wird sich bis im Sommer ...
Am 28. September findet der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Die Gemeinderäte Ueli Haller (Gemeindepräsident), Dieter Studer (Vizepräsident), German Ettlin und Nicole Lanz stellen sich zur Wiederwahl. Fritz Früh wird sich bis im Sommer entscheiden, ob er als Gemeinderat nochmals kandidiert.
Zum Ende der laufenden Amtsperiode verzichten zudem folgende Personen auf eine Kandidatur zur Wiederwahl: In der Finanzkommission treten Stephan Schüpbach (Präsident), Peter Burgherr und Kilian Erni nicht mehr. Aus der Steuerkommission verabschiedet sich Astrid Stutz von Rotz (Ersatzmitglied). Das Wahlbüro vermeldet die Abgänge von Karin Weiss (Stimmenzählerin), Chantal Koller-Fischer (Ersatzstimmenzählerin) und Esther Riedo Hurni (Ersatzstimmenzählerin). Der Gemeinderat dankt ihnen schon jetzt für ihren bisherigen Einsatz.
Schulraumprojekt sistiert
Im Rahmen der in den letzten Wochen durchgeführten Finanzanalyse sowie der Definition von ersten Massnahmen hat der Gemeinderat am Workshop Mitte Februar auch die laufenden Projekte kritisch hinterfragt. Er hat beschlossen, das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt der Schulanlage Eggen zu sistieren und dieses, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, in der aktuellen Form nicht zur Beschlussfassung vorzulegen. Aufgrund der sich geänderten Finanzlage kann das erarbeitete Projekt «Flipper» in diesem Umfang nicht mehr finanziert werden.
Der vom Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 bewilligte Verpflichtungskredit für die Projektierung im Betrag von 1,9 Millionen Franken ist noch nicht restlos aufgebraucht. Der Gemeinderat prüft nun mit einer Arbeitsgruppe, ob die Möglichkeit besteht, das Projekt zu redimensionieren. Gleichzeitig wird dabei definiert, in welchem finanziellen Umfang sich das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt bewegen darf. Dafür soll der verbleibende Verpflichtungskredit verwendet werden.
Sollte eine Redimensionierung unrealistisch oder nicht sinnvoll sein, muss ein neues Projekt gestartet werden. Denn der Sanierungsbedarf an den bestehenden Gebäuden und die Notwendigkeit zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum sind ausgewiesen. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung fortlaufend über die Erkenntnisse und das weitere Vorgehen informieren.