Verzug – aber Priorität festgelegt
31.10.2024 WohlenAntwort des Gemeinderates zur Anfrage betreffend «Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz»
Bis zu sieben Jahre kann es noch dauern, bis in Wohlen sämtliche Bushaltestellen der Gesetzgebung angepasst sein werden. Noch 60 Haltekanten warten auf den Umbau. ...
Antwort des Gemeinderates zur Anfrage betreffend «Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz»
Bis zu sieben Jahre kann es noch dauern, bis in Wohlen sämtliche Bushaltestellen der Gesetzgebung angepasst sein werden. Noch 60 Haltekanten warten auf den Umbau. Jährlich werden dafür 250 000 Franken budgetiert.
Daniel Marti
Einwohnerrätin Laura Pascolin hat Anfang Sepember mit einem Vorstoss kritisch nachgefragt betreffend Stand der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Und nun, bereits zwei Monate später, gibt der Gemeinderat in seinem Antwortschreiben einen Überblick über den aktuellen Stand der Bushaltestellen. Im Gemeindegebiet Wohlen sind aktuell 66 Bushaltestellen mit insgesamt 116 Haltekanten in Betrieb. Davon befinden sich 81 Haltekanten auf Gemeindestrassen und 35 auf Kantonsstrassen.
Analyse hilft weiter
Zudem hat der Gemeinderat vor drei Jahren (8. Oktober 2021) eine Bestandesaufnahme und Analyse für den hindernisfreien Umbau der Bushaltestellen auf Gemeindestrassen in Auftrag gegeben. Dabei wurden im Vorfeld zu dieser Studie die bestehenden Ortsbuslinien überprüft und optimiert. «Damit wird sichergestellt, dass die Investitionen für den behindertengerechten Ausbau der Haltestellen am richtigen Ort eingesetzt werden», schreibt der Gemeinderat. Für die Haltestellen auf den Gemeindestrassen wurde zudem eine Beurteilung der Benutzbarkeit und der Priorität vorgenommen.
Für den Umbau der Haltestellen an Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig, die Gemeinde beteiligt sich wie üblich in Innerortsstrecken anteilsmässig mit 35 Prozent an den Kosten. Auf Kantonsebene wurde weiter für das gesamte Kantonsstrassennetz ein Priorisierungsplan (Grobnetz mit rund 500 Haltestellen) erstellt.
Erst vier Bushaltestellen sind ausgebaut
Einwohnerrätin Laura Pascolin wollte wissen, wie viele Haltestellen bereits barrierefrei sind. Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde sind vier Bushaltestellen (6 Haltekanten) mit einer Haltekante von 22 Zentimetern Höhe ausgebaut: Altersheim Bifang, Allmend (ab November 2024), Kantonsschule (ab November 2024), Kirchenplatz. Vier Bushaltestellen (17 Haltekanten) können durch Personalhilfestellung benützt werden: Bahnhof, Bünzmattschulen, Sportanlagen, Schützenmatt.
Weiter erarbeitet die Abteilung Tiefbau und Verkehr zurzeit zwei Projekte für den Ausbau von zwei weiteren Haltestellen mit je einer Haltekante (Bleichi und Schissgasse). Und im Zuge von Drittprojekten sind drei Haltestellen (mit 6 Haltekanten) bereits in Planung: Coop, Hubäckerweg, Migros, Ringstrasse.
Im Zuständigkeitsbereich des Kanton ist das Projekt Wehrlistrasse (2 Haltekanten) genehmigt. In Planung sind Anglikon Zentrum, Postplatz, Manor, Freihofweg (7 Haltekanten) sowie Gemeindehaus, Jurastrasse, Turmstrasse (5 Haltekanten).
Komplette Umsetzung bis in fünf bis sieben Jahren
Bis die vollständige Umsetzung realisier ist, kann es noch dauern. Auch hier gibt der Gemeinderat detailliert Auskunft: «Von den heute 60 noch nicht hindernisfrei umgebauten Haltekanten sollen 16 mittelfristig im Zuge von Linienoptimierungen mit anderen Haltestellen zusammengelegt werden. Bei 17 Haltekanten ist der Ausbau im Zusammenhang mit Drittprojekten vorgesehen.» Für 25 Haltekanten ist Stand heute noch kein Ausbau vorgesehen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei es möglich, «dass nicht alle dieser 25 Haltekanten ausgebaut werden können», so der Gemeinderat. Enge Platzverhältnissen oder zu grosses Gefälle können hier die Gründe sein.
Für den Ausbau einer Haltekante sind im Durchschnitt rund 60 000 Franken nötig. Im Budget ist deshalb eine jährlich wiederkehrende Position in der Grössenordnung von 250 000 Franken vorgesehen. So können jedes Jahr vier bis fünf Haltekanten ausgebaut werden. Der Gemeinderat rechnet damit, dass die komplette Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Gemeindestrassen innerhalb von fünf bis sieben Jahren erfüllt sein könnte.
Zentralstrassen-Nein: Neue, eigenständige Projekte
Auswirkungen hatte das Volks-Nein zur Aufwertung der Zentralstrasse. «Für sechs Haltekanten, die mit dem abgelehnten Projekt der Sanierung und Ausbau Zentralstrasse und Postplatz umgebaut werden sollten, erarbeitet der Kanton voraussichtlich neue, eigenständige Projekte», schreibt der Gemeinderat. Ebenfalls ist der Kanton an der Projektarbeit für den Ausbau der Haltestelle Anglikon Zentrum.
Der Gemeinderat äussert sich auch zu Übergangslösungen. Für Haltestellen, die nicht autonom benützbar beziehungsweise barrierefrei ausgestaltet sind, müssen gemäss Gesetz Ersatz- oder Überbrückungsmassnahmen angeboten werden. Die Transportunternehmer setzen dabei primär auf die Hilfestellung durch das Personal, wie beispielsweise die Bereitstellung einer Rampe. Seit 1. Januar 2024 wird schweizweit ein Ersatztransport (sogenannte Shuttle) als Lösung angeboten.