Thema Kleinwindanlage
22.09.2023 Mühlau, Region OberfreiamtInterpellation von Ralf Bucher, Mitte, Mühlau
Unbürokratische Bewilligung bei kleinen Windkraftanlagen. Dies macht Grossrat Ralf Bucher in seiner Interpellation zum Thema und stellt dem Regierungsrat Fragen.
Eine Kleinwindanlage auf einer ...
Interpellation von Ralf Bucher, Mitte, Mühlau
Unbürokratische Bewilligung bei kleinen Windkraftanlagen. Dies macht Grossrat Ralf Bucher in seiner Interpellation zum Thema und stellt dem Regierungsrat Fragen.
Eine Kleinwindanlage auf einer Terrasse, die nicht bewilligt werden könne. Anfang August machte dieser Fall aus Widen Schlagzeilen. «Für kleine Windkraftanlagen braucht es eine Regelung in der kommunalen Nutzungsplanung. Eine Regelung ist in der Bau- und Nutzungsordnung von Widen nicht vorhanden, somit hat sich der Gemeinderat an den Richtplan des Kantons Aargau zu halten», hielt die Exekutive fest. In diesem Richtplan heisst es unter Kapitel E1.3, dass kleine Windkraftanlagen mit weniger als 30 Metern Gesamthöhe innerhalb der Bauzonen in Industrie- und Gewerbezonen möglich sind. In einer Wohnzone W2 sei dies laut Gemeinderat nicht möglich und dieser wies das entsprechende Baugesuch ab.
Wichtig zu betonen sei laut Ralf Bucher, dass die Anlage mit einem Meter Höhe wirklich sehr klein und auch kaum einsehbar sei. «Und punkto Lärm liegt sie mit 30 Dezibel im Bereich von einem Flüstern. Es stellt sich eher die Frage, ob dazu überhaupt eine Baubewilligung nötig ist.» Darum stellt Bucher in diesem Zusammenhang Fragen an den Regierungsrat.
Verhältnismässigkeit bei Kleinanlagen fraglich
Er will wissen, ob die Gemeinde rechtlich richtig gehandelt habe, indem sie aufgrund der fehlenden Regelung in der kommunalen Nutzungsplanung auf den kantonalen Richtplan verwiesen habe.
Bucher fragt weiter: «Ist es nicht so, dass diese Kleinstwindanlagen wohl kaum gemeint waren beziehungsweise diese schlicht vergessen gingen, als die Regelung der unter 30 Meter hohen Windkraftanlagen im Richtplan aufgenommen wurde?» Ob diese Anlage, die weder einsehbar noch hörbar ist, überhaupt baubewilligungspflichtig sei, will er zudem wissen. «Erachtet der Regierungsrat eine Baubewilligung für eine solche Kleinstanlage auch für unverhältnismässig?»
Andere Möglichkeiten für unbürokratischere Lösungen
Zudem fragt Bucher, ob eine Regelung mit einer Meldepflicht analog zu Photovoltaikanlagen Sinn machen würde oder solche Kleinstanlagen in der kantonalen Bauverordnung sogar als bewilligungsfrei genannt werden könnten.
Er stellt weiter die Frage: «Macht es wirklich Sinn, dass jede Gemeinde in der kommunalen Nutzungs planung einen Paragrafen Kleinwindkraft aufnehmen muss, um solche Anlagen zu bewilligen?» Und abschliessend fragt Ralf Bucher, ob der Regierungsrat andere Lösungsvorschläge habe, um solche Bagatellbauten unbürokratisch zu ermöglichen.
17 Grossrätinnen und Grossräte haben die Interpellation mitunterzeichnet. --red/ake