Zwei Varianten für Sanierung Geissmann-Ackermann-Strasse
Gegen den Kredit für die Sanierung der Geissmann-Ackermann-Strasse wurde bekanntlich das Referendum ergriffen und das Projekt wurde abgelehnt. An der kommenden «Gmeind» wird ein neuer Anlauf ...
Zwei Varianten für Sanierung Geissmann-Ackermann-Strasse
Gegen den Kredit für die Sanierung der Geissmann-Ackermann-Strasse wurde bekanntlich das Referendum ergriffen und das Projekt wurde abgelehnt. An der kommenden «Gmeind» wird ein neuer Anlauf genommen.
Im 23. Juni genehmigte die «Gmeind» mit 47 Ja- zu 27 Neinstimmen einen Kredit in der Höhe von 1,8 Millionen Franken zur Sanierung der Geissmann-Ackermann-Strasse. Dagegen sammelte ein Komitee, angeführt von Anwohnern, 470 Unterschriften für ein Referendum. Vor etwas mehr als einem Jahr kam es zu einer Urnenabstimmung. Dort wurde der Kredit mit 337 Ja- zu 377 Neinstimmen, bei einer Stimmbeteiligung von 42,3 Prozent, knapp abgelehnt.
Keine Einbahnlösung
Damit war das Problem aber nicht gelöst. Die Strasse bleibt weiterhin sanierungsbedürftig. Nach der verlorenen Abstimmung hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Referendumskomitee und den verschiedenen Interessengruppen einen Kriterienkatalog erarbeitet, welcher die Grundlage für ein Variantenstudium bildete. Das beauftragte Büro Ballmer + Partner hat daraufhin drei Varianten aufgezeigt. Der Gemeinderat hat sich anlässlich der Klausursitzung Mitte März eingehend mit den Varianten befasst. Variante 1 nimmt die Ideen des ursprünglichen Projekts auf und sieht einen normgerechten und optimierten Ausbau vor. In der Variante 3 bleibt die Strassenbreite minimal, dafür wird ein überfahrbarer Gehweg erstellt.
Da es sich hierbei um eine öffentliche Gemeindestrasse handelt und sich der Gemeinderat grundsätzlich gegen die Verkehrsumlagerung zulasten von umliegenden Quartieren ausspricht, hat der Gemeinderat entschieden, die Variante 2 mit Einbahnverkehr nicht weiterzuverfolgen.
Die verbleibenden Varianten 1 und 3 konnten, basierend auf den Diskussionen mit den Bedarfsgruppen, optimiert respektive ergänzt werden. Der Gemeinderat hat jetzt entschieden, beide Varianten den Stimmbürgern an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zu präsentieren. Für den Gemeinderat ist nach wie vor klar, dass die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr – für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, speziell also für Kindergartenkinder, Schüler, Betagte usw. – das höchste Gut ist, welches es zu schützen gilt.
Aus Sicht des Gemeinderates kann dieser Schutz ausschliesslich durch die Variante 1 – den normgerechten Ausbau der Strasse mit separater Trottoirfläche – erreicht werden. Eine Abweichung von der Norm respektive die Anwendung eines gewissen Interpretationsspielraumes ist für den Gemeinderat in diesem Fall kein gangbarer Weg. Die abschliessende Entscheidung obliegt aber selbstverständlich dem Volk. Im Vorfeld der entscheidenden Gemeindeversammlung orientiert der Gemeinderat die Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung sowie in der Einladungsbroschüre zur Gemeindeversammlung. --chh/gk