Aktuelles aus Jonen
Innert der Nachmeldefrist sind keine neuen Anmeldungen für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Legislaturperiode 2022/2025 eingegangen. Darum hat das Wahlbüro Erhard Rüttimann, 1976, parteilos, als in stiller ...
Aktuelles aus Jonen
Innert der Nachmeldefrist sind keine neuen Anmeldungen für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Legislaturperiode 2022/2025 eingegangen. Darum hat das Wahlbüro Erhard Rüttimann, 1976, parteilos, als in stiller Wahl gewählt erklärt, mit Amtsantritt am 1. Oktober. Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. Einer Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird. --gk