Gemeindeammann Franz Schaad bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, von der bekannten «Sprechstunde» Gebrauch zu machen und Anliegen vorzubringen. Für einen Termin zur Vorsprache beim Gemeindeammann steht alle vierzehn Tage, jeweils montags zwischen 17 und 17.30 Uhr, ein ...
Gemeindeammann Franz Schaad bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, von der bekannten «Sprechstunde» Gebrauch zu machen und Anliegen vorzubringen. Für einen Termin zur Vorsprache beim Gemeindeammann steht alle vierzehn Tage, jeweils montags zwischen 17 und 17.30 Uhr, ein Zeitfenster zur Verfügung. Es wird um Anmeldung bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 616 60 20 oder kanzlei@haegglingen.ch) gebeten, wenn man von diesem Angebot Gebrauch machen möchte. Die Kanzlei informiert dabei über die genauen Daten.
Meldepflicht für Solaranlagen
Genügend angepasste und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Solaranlagen dürfen auf Dächern grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Erstellung von Solaranlagen muss allerdings dem Gemeinderat gemeldet werden. Solaranlagen, die in Schutzzonen oder auf Schutzobjekten erstellt werden, sind hingegen baubewilligungspf lichtig. Für die Meldung von neu geplanten Solaranlagen steht ein kantonales Formular zur Verfügung. Dieses kann auf der Homepage des Kantons bezogen werden. Dieses Formular erfasst die technischen Angaben der Anlage; es ist auszudrucken und zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen beim Gemeinderat einzureichen.