Soll Gemeinde Haus kaufen?
21.04.2026 WohlenAnfrage von Harry Lütolf, Die Mitte, betreffend «Wohnhaus Geissmann»
In Wohlen wird aktuell viel um schützenswerte Häuser gestritten. Um genau ein solches sorgt sich Harry Lütolf von der Mitte. Er nimmt das zum Anlass, um auch den Stand bei ...
Anfrage von Harry Lütolf, Die Mitte, betreffend «Wohnhaus Geissmann»
In Wohlen wird aktuell viel um schützenswerte Häuser gestritten. Um genau ein solches sorgt sich Harry Lütolf von der Mitte. Er nimmt das zum Anlass, um auch den Stand bei weiteren Liegenschaften anzufragen.
Auslöser für die Anfrage des Einwohnerrates ist der Tod der Besitzerin von gleich zwei Liegenschaften an der Bremgarterstrasse. Zum einen das sogenannte «Wohnhaus Geissmann», ein ehemaliges Tuch- und Garngeschäft an der Bremgarterstrasse 7. Zum anderen das benachbarte, etwas zurückversetzte ehemalige Strohwarengeschäft an der Bremgarterstrasse 9.
Eines davon, das historisch wertvolle «Wohnhaus Geissmann», welches das Strassenbild an zentraler Lage bedeutend prägt, steht unter kantonalem Denkmalschutz. Das andere Haus ist ein kommunales Schutzobjekt, in dessen Garten auch eine schöne, imposante, alte Buche steht.
Neue Besitzer leben nicht in der Region
Nach dem Tod der Besitzerin sorgt sich Harry Lütolf um die Zukunft dieser beiden geschützten Häuser. Denn diese gehören jetzt einer Erbengemeinschaft aus drei Personen, von denen laut Lütolf zwei in England und eine im Kanton Zürich leben. «Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Personen nur einen geringen Bezug zu unserer Gemeinde und zu diesen geschützten Gebäuden haben. Auch kann davon ausgegangen werden, dass bei der neuen Eigentümerschaft kaum ein Interesse besteht, diese Gebäude selbst zu bewohnen», schreibt er in seiner Anfrage. Unklar sei, ob eine Verwaltung für diese Gebäude eingesetzt wurde. Dem Schreibenden ist nichts bekannt.
Wie kann Schutzstatus gewährleistet werden?
Und dieses Thema beschäftigt ihn. Lütolf befürchtet jetzt, dass der Unterhalt für diese geschützten Häuser nicht mehr gewährleistet ist. Man erhalte unweigerlich den Eindruck, dass das «Wohnhaus Geissmann» seit dem Tode der vormaligen Eigentümerin leer steht und inzwischen einen bedenklichen Eindruck macht. Dies umso mehr, als das Haus direkt an der Strasse steht und prägend für das Ortsbild an dieser Stelle ist. Es sei allgemein bekannt, dass leer stehende Häuser schneller verfallen. Beim «Wohnhaus Geissmann» falle zudem auf, dass ein Fenster zur Strassenseite dauerhaft halb offen steht.
Der Vertreter der Mitte ist der Meinung, dass für die beiden geschützten Gebäude zumindest der notwendige Unterhalt gewährleistet sein muss. Dies sei auch so in der Bauverordnung festgehalten. Lütolf befürchtet, dass die beiden Schutzobjekte unter den aktuellen Umständen ernsthaften und nicht wiedergutzumachenden Schaden nehmen können. Weil er Ähnliches auch bei anderen geschützten Häusern feststellt, hat er nun eine Anfrage dazu eingereicht. Und dem Gemeinderat verschiedene Fragen dazu gestellt.
1. Sind das kantonal geschützte «Wohnhaus Geissmann» an der Bremgarterstrasse 7 und das kommunal geschützte Wohnhaus an der Bremgarterstrasse 9 derzeit (offiziell) unbewohnt und wenn Ja, wie lange schon? – 2. a) Ist dem Gemeinderat bekannt, was die «neue» Eigentümerschaft dieser Gebäude mit diesen geschützten Objekten, einschliesslich der beiden Grundstücke, im Sinn hat? b) Wenn Nein: Gedenkt der Gemeinderat, dies in Erfahrung zu bringen, da es sich ja um Schutzobjekte handelt? – 3. Wurde für diese geschützten Gebäude und die zugehörigen Grundstücke (einschliesslich der Bepflanzung) von der Eigentümerschaft eine Verwaltung eingesetzt? – 4. a) Werden die beiden geschützten Gebäude derzeit unterhalten, wie es vorgeschrieben ist? b) Wenn Nein: Erfolgte seitens der Gemeinde eine entsprechende Anmahnung an die Eigentümerschaft? c) Wenn Nein: Warum nicht? 5. a) Wie beurteilt der Gemeinderat den Zustand der beiden geschützten Gebäude? b) Ist Handlungsbedarf angesagt, um für die beiden Gebäude ernsthaften Schaden abzuwenden? c) Wenn Nein: Wie lange kann aus Sicht des Gemeinderates mit notwendigen Unterhaltsarbeiten zugewartet werden? – 6. Der beste Garant für einen angemessenen Unterhalt dieser geschützten, historisch wertvollen Gebäude und den zugehörigen Grundstücken an prägender, zentraler Lage, welche auch einen imposanten Baumbestand aufweisen, wäre die Gemeinde oder der Kanton als Eigentümer dieser Liegenschaften. Was hält der Gemeinderat von der Idee, die beiden Liegenschaften oder zumindest das kantonal geschützte «Wohnhaus Geissmann» für die Einwohner- oder Ortsbürgergemeinde Wohlen zu erwerben?
Mehrere Fragen zu zwei weiteren Liegenschaften
7. a) Wie beurteilt der Gemeinderat den Zustand des kommunal geschützten Wohnhauses «ehemalige Theodor Dreifuss-Villa» an der Oberen Farnbühlstrasse 1? b) Ist Handlungsbedarf angesagt, um für dieses Gebäude ernsthaften Schaden abzuwenden? c) Wenn Nein: Wie lange kann aus Sicht des Gemeinderates mit notwendigen Unterhaltsarbeiten zugewartet werden? – 8. a) Wie beurteilt der Gemeinderat den Zustand des kommunal geschützten Wohnhauses an der Rigistrasse 8? b) Ist Handlungsbedarf angesagt, um für dieses Gebäude ernsthaften Schaden abzuwenden? c) Wenn Nein: Wie lange kann aus Sicht des Gemeinderates mit notwendigen Unterhaltsarbeiten zugewartet werden?
9. Wie bereits erwähnt, ist in der BNO eine Unterhaltspflicht für Schutzobjekte mit Substanzschutz festgehalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schutzobjekte auf lange Sicht erhalten bleiben. a) Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass dieser Pflicht auch tatsächlich nachgekommen wird? b) Finden dazu periodische Kontrollen statt? – 10. a) Wie stellt der Kanton sicher, dass kantonal geschützte Objekte in Wohlen auf lange Sicht erhalten bleiben? b) Führt der Kanton in Wohlen periodische Kontrollen durch, ob kantonal geschützte Objekte angemessen unterhalten werden? – 11. Gestützt auf die BNO kann der Gemeinderat in begründeten Fällen Beiträge für schutzbedingte Mehraufwendungen der Eigentümer gewähren. a) Hat der Gemeinderat seit Inkrafttreten dieser Bestimmung jemals solche Beiträge gewährt? b) Wenn Ja: Für wie viele Schutzobjekte und mit welchen Beträgen im Einzelfall? c) Wurden entsprechende Gesuche von Eigentümern seit Inkrafttreten der genannten Bestimmung abgewiesen? d) Und wenn Ja: Wie viele?
--chh

