Rund 400 Beiträge eingegangen
13.02.2026 WohlenTeilrevision Nutzungsplanung liegt ab Montag öffentlich auf
Mit der Teiländerung der Nutzungsplanung kommt die Gemeinde ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die Bau- und Nutzungsordnung an die Harmonisierung der Baubegriffe anzupassen und den Gewässerraum ...
Teilrevision Nutzungsplanung liegt ab Montag öffentlich auf
Mit der Teiländerung der Nutzungsplanung kommt die Gemeinde ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die Bau- und Nutzungsordnung an die Harmonisierung der Baubegriffe anzupassen und den Gewässerraum eigentümerverbindlich auszuscheiden. Der Kulturlandplan von 1995 wurde überarbeitet.
Seit 2020 laufen die Planungsarbeiten der Teilrevision Nutzungsplanung BNO. Diese beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Bauund Nutzungsordnung, die Ausscheidung des Gewässerraumes und die Neuerstellung des Kulturlandplanes. Zum Anpassungsbedarf führten unter anderem folgende übergeordnete revidierten planerischen und gesetzlichen Grundlagen: auf Bundesebene das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz, auf kantonaler Ebene der Richtplan, das Baugesetz inklusive Bauverordnung, die aktualisierte Gefahrenkarte Hochwasser und die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Mit einer begleitenden Arbeitsgruppe und einem externen Planungsbüro konnten die Entwürfe erarbeitet und mit den jeweiligen kantonalen Abteilungen besprochen werden. Die Kommission für Natur und Landwirtschaft hat im Speziellen die Thematik des Landschaftsinventars begleitet. Mit den Planungsarbeiten wurden der aus den 90er-Jahren stammende Kulturlandplan und das über dreissigjährige Landschaftsinventar aktualisiert und die Pläne digitalisiert.
Der Gemeinderat wurde über die Zwischenstände orientiert und die Planung einer Spiegelgruppe aus Mitgliedern der Planungs- und Ortsbildkommission, der Kommission Natur und Landwirtschaft und Vertretern der Fraktionen vorgestellt und deren Meinung eingeholt.
Umfassende Mitwirkung
Auf eine Informationsveranstaltung vor der Mitwirkung musste aufgrund der Corona-Situation verzichtet werden. «Trotz Einschränkungen durch die Pandemie konnten die umfangreichen Planungsarbeiten jedoch zügig durchgeführt werden», schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung.
Die Mitwirkung hat im Jahr 2021 stattgefunden. Insgesamt gingen rund 400 Beiträge von 36 Personen oder Institutionen, insbesondere zu den Themen Klimaschutz und Gewässerraumanpassung, ein. Die Eingaben werden in einem Mitwirkungsbericht behandelt.
Abschliessende Vorprüfung liegt nun vor
Nach mehreren kantonalen Prüfungsstufen und einer langen Prüfzeit seitens der kantonalen Fachstellen liegt nun die abschliessende Vorprüfung des Departement Bau, Verkehr und Umwelt vor.
Die Unterlagen der Teilrevision Nutzungsplanung können nun nach der abschliessenden kantonalen Prüfung und des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden.
Die Informationen der öffentlichen Auflage sind den amtlichen kantonalen und kommunalen Publikationen zu entnehmen; eine Auflage ist ab Montag, 16. Februar, auf der Gemeindeverwaltung vorgesehen. – Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website www.mitwirken-wohlen.ch unter dem Projekt «Teilrevision Nutzungsplanung» einsehbar.
Der Gemeinderat abschliessend: Er hofft, dass die «gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen möglichst bald eigentümerverbindlich genehmigt werden können und die rechtliche Basis für den kommenden Planungshorizont gesichert ist». -- gk/red
