Regelung ist zweckmässig
20.03.2026 Wohlen, Baugewerbe, VereineKlares Signal
Sportzentrum Niedermatten
Im Einwohnerrat wurde gefeilscht um die finanzielle Beteiligung des Tennisclubs Wohlen für die anstehende Sanierung von vier Plätzen. Eigentlich ist vieles in der Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 ...
Klares Signal
Sportzentrum Niedermatten
Im Einwohnerrat wurde gefeilscht um die finanzielle Beteiligung des Tennisclubs Wohlen für die anstehende Sanierung von vier Plätzen. Eigentlich ist vieles in der Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 geregelt. Dennoch wurde ein Spitzensatz angestrebt – dies nicht im Sinne des Vereins. Der Rat entschied sich dagegen und setzte ein klares Signal. --dm
Sportzentrum Niedermatten: Die Grundsatzvereinbarung vom September 2001 hat ihre Gültigkeit
Sie ist zwar ein Vierteljahrhundert alt und sie ist teilweise in Vergessenheit geraten, aber die Grundsatzvereinbarung regelt die Verhältnisse im Sportzentrum Niedermatten nach wie vor. Die Vereine zählen dabei auf Planungssicherheit.
Daniel Marti
Wie müssen sich die Vereine, die im Sportzentrum Niedermatten beheimatet sind, an Sanierungsarbeiten oder an künftigen Investitionen beteiligen? Diese Frage beschäftigte den Einwohnerrat am vergangenen Montag, als es um die Sanierung von vier Plätzen des Tennisclubs Wohlen Niedermatten ging. Bei der Diskussion ergaben sich diverse seltsame Passagen. Höhepunkt war dabei die Forderung, der Verein müsse sich mit 25 Prozent an den Kosten beteiligen.
Dieser Antrag kam von der Finanzund Geschäftsprüfungskommission (FGPK) – eine Zahl, die weder mit dem Verein ausgehandelt wurde noch auf irgendeiner Grundlage basiert. «Die Grundsatzvereinbarung ist ausgelaufen», behauptete FGPK-Sprecher Lionel Zingg. Er lag damit grundlegend falsch. Diese Vereinbarung existiert sehr wohl, korrigierte ihn Gemeindeammann Roland Vogt.
Vereinbarung in Volksabstimmung integriert
Die Erkenntnis: Man darf, nein man muss davon ausgehen, dass ein Teil der Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte die Geschichte und die Abmachungen rund um das Sportzentrum Niedermatten nicht so genau kennen. Es gibt die Grundsatzvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Wohlen, den Vereinen FC Wohlen und Tennisclub Wohlen, der Genossenschaft Athleticum (Leichtathletik) und der Stiftung Sportplatz Wohlen. Dieses Dokument regelt die Eigentümerverhältnisse, die Benutzung, den Unterhalt und – aufgepasst – die Erneuerung des Sportzentrums Niedermatten. Unterzeichnet von allen Parteien am 29. September 2001 – jeweils von zwei Verantwortlichen.
Dieses Schriftstück ist immer noch die einzig gültige Vereinbarung in dieser Angelegenheit. Also nichts von ausgelaufen. Diese Abmachung benötigt vielleicht 25 Jahre nach der Unterzeichnung eine Überarbeitung, aber wohl nicht zwingend.
Diese Grundsatzvereinbarung war zudem integrierter Bestandteil der Vorlage für die Realisation des Sportzentrums Niedermatten, sie wurde auch in der Abstimmungszeitung aufgeführt. Das Wohler Stimmvolk stimmte dem Verpflichtungskredit für das Sportzentrum Niedermatten am 3. März 2002 mit einem Ja-Anteil von 64,2 Prozent (2835 Stimmen) zu. Somit wurde auch die Grundsatzvereinbarung abgesegnet. Das deutliche Ja wurde auch dank der vorbildlichen Finanzierung erzielt. Die Vereine beteiligten sich wesentlich an den Kosten (siehe Artikel unten).
2,6 – erste Prozentzahl wurde erst im 2016 genannt
Zurück zur Vereinbarung: Eine Prozentzahl für die Beteiligung der Vereine an allfälligen Sanierungen wird darin nicht genannt. Allfällige Erneuerungen müssen die Benutzungsberechtigten zusammen mit der Einwohnergemeinde vornehmen. Die Gemeinde Wohlen ist Besitzerin des gesamten Sportzentrums. Eine Zahl wurde dann erstmals in einer Vorlage vom Februar 2016 genannt oder errechnet. Für den Einbau eines Kunstrasens im Stadion des FCW wurden 1,6 Millionen Franken beantragt. Der Beitrag des FC Wohlen wurde mit 41 660 Franken beziffert, oder eben 2,6 Prozent. Dies in Absprache von FCW und Gemeinde – so wie in der Grundsatzvereinbarung verlangt. An der Urne hat das Stimmvolk den Kunstrasen dann knapp bachab geschickt – und die Höhe der Beteiligung war auch vom Tisch.
Steigerungslauf auf 25 Prozent …
Die 2,6 Prozent waren bis ins Jahr 2025 die einzige genannte Grösse für die finanzielle Beteiligung der Vereine. Im vergangenen Herbst wurden dann die Verhandlungen publik betreffend Beteiligung des Tennisclubs Wohlen an der Sanierung von vier Plätzen. Clubführung und Gemeinderat einigten sich auf 10 Prozent, bei der überarbeiteten Version akzeptierte der Tennisclub 15 Prozent.
Nun kam die 25-prozentige Forderung der FGPK, diese missachtet eigentlich die Grundsatzvereinbarung und die Haltung des Vereins. Das grenzt an Unfairness. Diese Variante erhielt vom Einwohnerrat nur eine Zustimmung von 33,3 Prozent (13 Stimmen), 60 Prozent (23 Stimmen) waren dagegen, drei Parlamentsmitglieder enthielten sich der Stimme (7,7 Prozent). Diese Ablehnung und die Zustimmung zu den beantragten 15 Prozent sei der Weg der Fairness, so die Mehrheit des Parlaments.
Der Gemeinderat hält an Grundsatzvereinbarung fest
Trotzdem, sollte die Grundsatzvereinbarung nach einem Vierteljahrhundert überarbeitet werden? Dies drängt sich laut Gemeinderat nicht auf. «In der Grundsatzvereinbarung von 2001 wurde festgelegt, dass allfällig notwendige Erneuerungen von Bauten und Anlagen von der prioritären Benutzungsberechtigten zusammen mit der Einwohnergemeinde Wohlen vorzunehmen sind, wobei die Beitragspflicht der Benutzungsberechtigten im Einzelnen vereinbart und unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Benutzer geregelt wird», antwortet der Gemeinderat.
Gemeindeammann Vogt hatte schon an der Einwohnerratssitzung betont, dass jedes Projekt einzeln und unter den finanziellen Verhältnissen beurteilt werde. Der Gemeinderat erachtet die bestehende Regelung weiterhin «als zweckmässig und sieht keinen Anpassungsbedarf. Zudem liegt die Kompetenz zur Festlegung der Beteiligung im Rahmen von Verpflichtungskrediten beim Einwohnerrat.» Der Gemeinderat hält auch nichts von fixen Werten, wie etwa die 2,6 Prozent. Das konkrete Projekt und die finanziellen Möglichkeiten der Nutzer «müssen berücksichtigt werden», so der Gemeinderat. Dieser setzt also weiterhin auf die 25 Jahre alte Grundsatzvereinbarung.
Vereine steuerten 7,8 Millionen Franken bei
Die Finanzierung des Sportzentrums Niedermatten
Das Sportzentrum Niedermatten ist ein gelungenes Bauwerk. Dies darf auch rund 22 Jahre nach der Eröffnung behauptet werden. Es wurden damals die akuten Platzprobleme von drei Sparten gelöst: Fussball, Leichtathletik und Tennis.
Landverkauf des Paul-Walser-Areals brachte 6,3 Millionen
Speziell war auch die Finanzierung, diese wurde sogar auf verschiedenen Ebenen als besonderes Modell gerühmt, von Kanton und Gemeinde. Denn die drei Vereine TV Wohlen, FC Wohlen und Tennisclub Wohlen Niedermatten beteiligten sich stark an der Finanzierung der Sportstätte, die im Besitz der Gemeinde ist. Deshalb braucht es auch zwingend eine Grundsatzvereinbarung, die das Zusammenleben und das Eigentumsverhältnis regelt.
Zu den Kosten. Das Sportzentum Niedermatten kostete total 19,15 Millionen Franken. Es benötigte zwei Baukredite. 17,7 Millionen Franken für die Realisation, 391 000 Franken für die Planungskorrektur von einem Allwetter- zu einem Kunstrasenplaz. Die ausgewiesene Teuerung betrug 16 450 Franken. Letztlich resultierte eine Kreditüberschreitung von 1,076 Millionen Franken (oder 5,9 Prozent).
Die Aufteilung der Gesamtkosten ist massgebend. Die drei Vereine mussten je 500 000 Franken beisteuern (total 1,5 Millionen). Das Land der Stiftung Sportplatz Wohlen, das Paul-Walser-Areal, wurde von den Vereinen FC Wohlen und Tennisclub Wohlen an die Gemeinde abgetreten. Hier lag die Schätzung des Wertes bei 5 Millionen Franken, letztlich konnte es die Gemeinde in zwei Verkaufstranchen für gesamthaft 6,3 Millionen Franken verkaufen, also deutlich über der Schätzung. Um genau zu sein: Der zweite Landverkauf erfolgte nach der Kreditabrechnung. Die Vereine FC Wohlen, Tennisclub Wohlen und TV Wohlen haben somit 7,8 Millionen Franken an die Realisation des Sportzentrums Niedermatten beigesteuert.
Aus dem Sport-Toto-Fonds (so der damalige Namen, heute Swisslos-Fonds) wurden 4 Millionen Franken gesprochen, damals ein Rekordbetrag im Aargau. Weitere Kantonsbeiträge machten rund 100 000 Franken aus.
Gemeindeanteil bei knapp 38 Prozent
Dritte – Vereine und Sport-Toto – haben total 11,9 Milllionen Franken (62,1 Prozent) ans Bauwerk bezahlt. Die Gemeinde Wohlen musste sich letztlich noch mit einem Nettobetrag von 7,25 Millionen Franken beteiligen, also rund 37,9 Prozent. Oder als Vergleich: Die Vereine leisteten mit den 7,8 Millionen Franken einen finanziellen Anteil von 40,7 Prozent, also mehr als der Gemeindeanteil. Der Kantonsanteil machte mit 4 Millionen Franken 21,4 Prozent aus.
Diese Finanzierung gilt heute noch als mustergültig. Ohne die starke finanzielle Beteiligung durch die drei Vereine – Vergleichbares gibt es im ganzen Kanton Aargau nicht – wäre eine Realisation des Sportzentrums Niedermatten kaum möglich gewesen. Darum braucht es nicht nur eine Grundsatzvereinbarung, sondern auch ein stetes Aufneinanderzugehen von Vereinen und Gemeindevertretern. Also ein Miteinander – sowohl im Alltag, in der vorbildlichen Nachwuchsförderung und bei Sanierungs- und Erneuerungsaufgaben. --dm


