Aktuelles aus Kallern
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne aufzuheben: kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl von 1978 und Gestaltungsplan Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten von 2002. Wer ein schutzwürdiges Interesse ...
Aktuelles aus Kallern
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne aufzuheben: kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl von 1978 und Gestaltungsplan Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten von 2002. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde führen.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, die diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die Akten können während der Beschwerdefrist auf der Kanzlei eingesehen werden.
Seniorenmittagstisch
Seniorinnen und Senioren werden zum gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 3. Mai, willkommen geheissen. Die Teilnehmenden treffen sich um 12 Uhr im Restaurant Niesenberg und freuen sich auf ein gemütliches Beisammensein. Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach, Tel. 079 171 82 73. --gk