Missbrauch des Gastrechts
16.09.2025 WohlenAnfrage von Harry Lütolf, Mitte, zu kriminellen oder dauerhaft von staatlicher Fürsorge lebenden Ausländern in Wohlen
Einwohnerrat Harry Lütolf will Klarheit in einer heiklen Angelegenheit. Er will Auskunft über kriminelle oder dauerhaft von der ...
Anfrage von Harry Lütolf, Mitte, zu kriminellen oder dauerhaft von staatlicher Fürsorge lebenden Ausländern in Wohlen
Einwohnerrat Harry Lütolf will Klarheit in einer heiklen Angelegenheit. Er will Auskunft über kriminelle oder dauerhaft von der staatlichen Fürsorge lebende Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wohlen. Dazu reichte er eine Anfrage ein.
Daniel Marti
«Eine grosse Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz leistet in allen Wirtschaftssektoren einen wichtigen Beitrag zu unserem Wohlstand und erweist sich in vielen Branchen als unverzichtbare Arbeitskräfte. Diese grosse Mehrheit ist bestens integriert oder bemüht sich um eine erfolgreiche Integration.» Dies sind die einleitenden Worte von Harry Lütolf in seiner Anfrage.
«Wegweisung, wenn nötig unter Zwang»
«Eine kleine Zahl von Ausländerinnen und Ausländer zeigt jedoch keine Bereitschaft zur Integration und missbraucht das Gastrecht der Schweiz», hält er in seinem Vorstoss weiter fest. Besonders stossend seien Fälle von gewaltbereiten, kriminellen Ausländerinnen und Ausländern oder solche, die schon lange Zeit und aus nicht nachvollziehbaren Gründen von der staatlichen Fürsorge leben. «Es ist richtig und wichtig, solche Ausländerinnen und Ausländer aus der Schweiz wegzuweisen, wenn nötig unter Zwang», so Lütolf weiter, «zumal sie auch das Bild über die rechtschaffene Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer beschädigen.»
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht für kriminelle oder dauerhaft von der Fürsorge lebende Ausländerinnen und Ausländer den Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vor. «Nach erfolgloser Weg- oder Ausweisung wären sogar eine Ausschaffungshaft und die zwangsweise Ausschaffung möglich, insbesondere in als sicher geltende Herkunftsstaaten.»
Ein schwerwiegender Fall als Beispiel
Der Verfasser der Anfrage, also Harry Lütolf, wurde zufällig auf einen Fall eines Ausländers aufmerksam, der in der Gemeinde Wohlen Wohnsitz hatte oder noch hat «und der unter anderem schwerwiegende Delikte gegen Leib und Leben begangen hat». Insbesondere einfache und schwere Körperverletzungen. Es liegt laut Lütolf mindestens eine rechtskräftige Verurteilung vor. «Zudem lebte oder lebt dieser Ausländer von der Fürsorge, also von Steuergeldern unserer Gemeinde», so Lütolf weiter. Nach letztem Informationsstand verweilt dieser Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat aber immer noch in der Schweiz, «was überaus stossend ist. Zumal schon dessen Delinquenz ein Grund für eine Ausschaffung ist; die fortdauernde Abhängigkeit von der Fürsorge kommt noch dazu.»
Auskünfte werden verweigert
Harry Lütolf weist in seinem Vorstoss darauf hin, dass der aktuellste Stand in diesem Fall sich nicht in Erfahrung bringen lässt, «da das kantonale Amt für Migration und Integration (MIKA) auch dem Schreibenden – als Mitglied des Grossen Rates – nähere Auskünfte verweigerte». Dies mit Verweis auf den Datenschutz.
Es sei nach dem «Gesetz der Wahrscheinlichkeit» zu befürchten, so Lütolf, «dass es in Wohlen noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle zu verzeichnen gibt. Also kriminelle Ausländer, die mit Steuergeldern der Gemeinde Wohlen unterstützt werden müssen». Mitte-Einwohnerrat Lütolf ist überzeugt davon, dass die Steuerzahlenden beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger in Wohlen wissen dürfen, «ob kriminelle Ausländer von Steuergeldern unterstützt werden und wenn ja, warum solche Ausländer in letzter Konsequenz noch nicht ausgeschafft wurden».
Sechs Fragen
In diesem Zusammenhang stellt Harry Lütolf dem Gemeinderat sechs Fragen:
1. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wohlen beziehen derzeit materielle Sozialhilfe, nach Voll- und Minderjährigen ausgewiesen? Stand per 15. September 2025.
2. Die Gemeinde muss den Bezug von materieller Sozialhilfe durch eine Ausländerin oder einen Ausländer dem kantonalen Amt für Migration und Integration (MIKA) melden. Wird der Gemeinderat beziehungsweise der Soziale Dienst der Gemeinde Wohlen jeweils durch das MIKA informiert, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen oder eine Weg-, Ausweisung oder Ausschaffung angeordnet wird?
3. Hat sich der Gemeinderat bzw. der Soziale Dienst der Gemeinde Wohlen jemals beim MIKA erkundigt oder beschwert, ob beziehungsweise wenn einem Ausländer, dem die Gemeinde Wohlen materielle Sozialhilfe entrichtet hat, die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen wurde? Was war vom MIKA zu erfahren?
4. Sind dem Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung (einschliesslich der Regionalpolizei Wohlen) Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wohlen bekannt, die wegen eines Gewaltdelikts (Tötungsdelikte, Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Drohung) verurteilt wurden? Wie viele?
5. Sind dem Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wohlen bekannt, die wegen eines Gewaltdelikts verurteilt wurden und zugleich auch von der Gemeinde materielle Sozialhilfe beziehen? Wenn Ja: Wie viele?
6. Laufende Strafverfahren gegen oder Verurteilungen von Ausländerinnen und Ausländern werden dem MIKA bekannt gemacht. Leider werden solche Vorgänge der Wohnsitz- bzw. der Gemeinde nicht gemeldet. Auch kann die Gemeinde keinen Einblick ins Strafregister nehmen. Rechtlich nicht ausgeschlossen ist es, von einer Ausländerin oder einem Ausländer, der/dem die Gemeinde materielle Sozialhilfe entrichtet, einen Privatauszug aus dem Strafregister einzuverlangen. Würde der Gemeinderat in solchen Fällen beim MIKA nachfragen, ob migrationsrechtliche Massnahmen veranlasst werden bzw. wurden? Und wenn eine Auskunft verweigert oder diese unbefriedigend ausfallen würde: Würde der Gemeinderat dagegen rechtlich vorzugehen versuchen?